Hallo Leute,
ich steh grad auf der Leitung:
Tätigkeit für Mutter in Hinblick auf den Kindesunterhalt für beide (Kinder (minderjährig) - im Rahmen der Geschäftsgebühr. Sind das jetzt 2 Abrechnungen (also GG mit SW jeweils 12 x Unterhaltsbetrag) oder 1 Abrechnung?
Ich hätte jetzt die Gegenstände addiert und keine Erhöhungsgebühr (ist ja nicht derselbe Anspruch) berechnet, bin mir aber grade nicht sicher.
Vielen Dank im Voraus!
2 x Kindesunterhalt - 2 Aufträge?
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Also eine Erhöhungsgebühr würde ich hier auch nicht sehen.
![Bild](https://www.cosgan.de/images/midi/verschiedene/d010.gif)
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Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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aber du hättest auch EINE Abrechnung mit beiden Gegenständen gemacht, also 1 Geschäftsgebühr aus SW 2 x 12 x Unterhaltsbetrag?
- Anahid
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Hier ist eine Abrechnung zu erstellen. Die Jahresbeträge der jeweils geltend gemachten Unterhaltsbeträge werden addiert für den Streitwert gem. §§ 23 RVG, 33, 51 FamGKG.
![Flohbeutel :katze2](./images/smilies/katze2.gif)
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Wunderbar, vielen vielen Dank!