Hallo Leute,
ich steh grad auf der Leitung:
Tätigkeit für Mutter in Hinblick auf den Kindesunterhalt für beide (Kinder (minderjährig) - im Rahmen der Geschäftsgebühr. Sind das jetzt 2 Abrechnungen (also GG mit SW jeweils 12 x Unterhaltsbetrag) oder 1 Abrechnung?
Ich hätte jetzt die Gegenstände addiert und keine Erhöhungsgebühr (ist ja nicht derselbe Anspruch) berechnet, bin mir aber grade nicht sicher.
Vielen Dank im Voraus!
2 x Kindesunterhalt - 2 Aufträge?
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Also eine Erhöhungsgebühr würde ich hier auch nicht sehen.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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- Foren-Praktikant(in)
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aber du hättest auch EINE Abrechnung mit beiden Gegenständen gemacht, also 1 Geschäftsgebühr aus SW 2 x 12 x Unterhaltsbetrag?
- Anahid
- Hexe vom Dienst
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Hier ist eine Abrechnung zu erstellen. Die Jahresbeträge der jeweils geltend gemachten Unterhaltsbeträge werden addiert für den Streitwert gem. §§ 23 RVG, 33, 51 FamGKG.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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- Foren-Praktikant(in)
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Wunderbar, vielen vielen Dank!