Abmahnung - EV - Klage

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Snoops
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#1

26.09.2013, 12:50

Hallo ihr Lieben,

ich stehe gerade total auf dem Schlauch.

Sachverhalt:

Wir haben die Gegenseite abgemahnt. Da auf die Abmahnung keine Reaktion folgte haben wir eine EV beantragt, die auch erlassen wurde. Anschließend haben wir eine Abschlusserklärung entworfen, die die Gegenseite abgeben sollte. Die Gegenseite hat keine Abschlusserklärung abgegeben. Jetzt wollen wir Klage erheben.

Die Kosten für das EV-Verfahren kann ich ja festsetzen lassen wie folgt:

1,3 VG 3100
Auslagen
etc.

Abmahnungs-Gebühren (1,3 GG 2300) muss hier ja nicht angerechnet werden, da sie weder gezahlt noch tituliert wurde. Stimmt's?

Jetzt ist die Frage, ob ich für die Abschlusserklärung eine 1,3 GG 2300 geltend machen kann. Wenn ja, kann ich diese Kosten in der Klage mit geltend machen?

Bin gerade total verwirrt.
Snoops
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#2

26.09.2013, 15:01

Es hat sich erledigt. Ich habe den Schlauch verlassen. :wink:
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Anahid
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#3

26.09.2013, 15:06

Das ist schön, dann geh ich da auch mal runter :mrgreen: Ich hab nämlich ehrlich gesagt überhaupt nicht verstanden, was genau Du sagen willst. :pfeif :bahnhof
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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