Außergerichtl. Auftrag vor 31.07. - Klageauftrag nach 01.08.

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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schachterlteufel
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#1

23.09.2013, 10:29

Hallo ans Forum,

wie rechne ich im vorliegenden Fall ab?!

Außergerichtlicher Auftrag vor dem 31.07.2013
Klageerwiderungsauftrag nach dem 01.08.2013

Ich würde für die 2300 den Satz vor dem 01.07. verwenden, für die folgenden Gebühren die neuen Werte.

Soweit ich bisher gesehen habe, bietet RAmicro nur entweder-oder an...

Was kann ich tun?!

Herzlichen Dank
Schachterlteufel
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Anahid
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#2

23.09.2013, 10:32

Du musst die Anrechnung der GG auf die VG selbst vornehmen. Vor der Berechnung der Mehrwertsteuer kannst Du "Anrechnung anderer Gebühren" anklicken. Da wählst Du die Vorbmerkung 3 (4) aus und gibst dahinter den anzurechnenden Nettobetrag an.
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schachterlteufel
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#3

23.09.2013, 11:09

also nicht die Nettogebühren aus 2300, oder?!

Welcher Betrag ist das bei einem Streitwert von 511,70 EUR?!
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Pepples
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#4

23.09.2013, 11:12

schachterlteufel hat geschrieben:also nicht die Nettogebühren aus 2300, oder?!

Welcher Betrag ist das bei einem Streitwert von 511,70 EUR?!
Na die Hälfte des Gebührensatzes, den Du abgerechnet hast, höchstens 0,75. 8)
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schachterlteufel
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#5

23.09.2013, 12:06

aber ich kann aus der neuen Tabelle nicht die Geschäftsgebühr nehmen - wie bringe ich die dann rein?!

Ich würde rechnen

GG 2300 bis 07/13 58,50
VG 3100 ab 08/13 104,00
Verrechnung 54,25

zzgl Auslagenpauschale 2X20,-

zzgl USt

Richtig?!

Ich muss also Geschäftsgebühr nach dem alten Satz in die Abrechnung manuell einfügen...
gkutes

#6

23.09.2013, 12:13

finde ich zwar komisch, dass man das mit der Hand machen muss, aber wenn die anderen RAMicro-Nutzer das so sagen, stimmt es sicher.

anzurechnen wären wohl 29,25, wenn die 1,3 GG 58,50 sind :D
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#7

23.09.2013, 12:19

Du musst zwei Rechnungen machen. Eine für die außergerichtliche und eine für die gerichtliche Tätigkeit, da Du innerhalb einer Rechnung nicht in den Gebührentabellen springen kannst.

Bei der gerichtlichen musst Du dann die Anrechnung entsprechend selbst vornehmen und wie gkutes richtig schreibt, bei der 2300 29,25 € ansetzen.
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#8

23.09.2013, 12:24

Herzlichen Dank an alle!
Genau das war mein Problem: zwei Gebührentabellen in eine Rechnung...
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#9

24.09.2013, 09:51

Anahid hat geschrieben:Du musst zwei Rechnungen machen. Eine für die außergerichtliche und eine für die gerichtliche Tätigkeit, da Du innerhalb einer Rechnung nicht in den Gebührentabellen springen kannst.

Bei der gerichtlichen musst Du dann die Anrechnung entsprechend selbst vornehmen und wie gkutes richtig schreibt, bei der 2300 29,25 € ansetzen.
Falls man die Rechnungen auch nach der Buchung noch in Word/Textverarbeitung bearbeiten kann, kann man auch tricksen und die Gebühr über Vergütungsvereinbarung einbuchen, dann muss später nur der Text geändert werden, aber die Beträge stimmen. Ist allerdings eine Krücke. :omi
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