Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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NadinePlus1
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#1
19.09.2013, 13:39
Hallo ihr Lieben!
Ich habe das oben genannte Problem leider durch die Suche nicht (oder nicht so schnell?!) finden können,... vielleicht hattet ihr das schon mal?
Ich habe einen Beratungshilfeschein vom 30.07.2013, mit welchem der Mandant am 02.08.2013 zu uns kam,... Rechne ich jetzt nach altem oder neuem Kostengesetz ab?!
Danke im Voraus für Antworten!
LG
Nadine
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Magdalene
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#2
19.09.2013, 13:49
er hat euch ja nach dem 01.08. beauftragt/aufgesucht. Ich würde nach neuem Recht abrechnen.
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Cindi
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#3
19.09.2013, 15:47
ja, genau nach § 60 RVG (Übergangsvorschriften)
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maike.gr
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#4
19.09.2013, 16:11
Und wie schaut es genau anders rum aus? Wir haben vorab schon die Unterlagen bekommen von der Mandantin und Beratungsschein ist nach dem 01.08.2013 datiert?
![Hüpfer :huepf](./images/smilies/huepf.gif)
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Anahid
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#5
19.09.2013, 16:57
Habt Ihr dann nachträglich die Beratungshilfe beantragt?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. ![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)
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Pepples
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#6
19.09.2013, 18:06
maike.gr hat geschrieben:Und wie schaut es genau anders rum aus? Wir haben vorab schon die Unterlagen bekommen von der Mandantin und Beratungsschein ist nach dem 01.08.2013 datiert?
![Hüpfer :huepf](./images/smilies/huepf.gif)
Es kommt immer darauf an, wann ihr den Auftrag erhalten habt und nicht von wann der BRH-Schein datiert.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" ![134](https://www.foreno.de/app.php/sam/?mode=smilie&sam_id=134)
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maike.gr
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#7
20.09.2013, 10:47
Pepples hat geschrieben:maike.gr hat geschrieben:Und wie schaut es genau anders rum aus? Wir haben vorab schon die Unterlagen bekommen von der Mandantin und Beratungsschein ist nach dem 01.08.2013 datiert?
![Hüpfer :huepf](./images/smilies/huepf.gif)
Es kommt immer darauf an, wann ihr den Auftrag erhalten habt und nicht von wann der BRH-Schein datiert.
Ja, dankeschön!
![Winken :wink2](./images/smilies/winke2.gif)
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Rosemarie88
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#8
20.09.2013, 11:20
Huhu,
ich würde sagen: wenn der BH-Schein auf den 31. Juli 2013 datiert ist, er aber erst am 2. August 2013 da war, nach dem neuen.
So hatten wir das auch gemacht und dem Mandanten auch die 15,00 € in Rechnung gestellt mit dem Hinweis auf den Gebührenwechsel ab August 2013
![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)