hey...ich bitte um kurzen input, da ich vollends auf dem Schlauch stech und das Teil bis 15Uhr fertig haben muss.
Streit vor Gericht; Streitwert 900€; unser Mandant (Beklagter) bekam PKH aber NUR für 600€.
Genauso wurde schließlich geurteilt: unser Mandant wurde zur Zahlung von ca. 300€ verurteilt, Rest Abweisung.
Wie muss ich jetzt die Kostenfestsetzung bzw. Ausgleichung beantragen?
Kostengrundentscheidung: Klägerin: 64% - Beklagter: 36%
Nach § 126 ZPO oder nach § 106?
meine Berechnung sieht zZ so aus:
... Festsetzung nachstehender Kosten gemäß § 126 ZPO gegenüber der Klägerin beantragt wird.
Gegenstandswert: 880,00€
1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG
1,2 Terminsgebühr Nr. 3104 VV RVG
Post- und Telekommunikationsentgelte Nr. 7002 VV RVG
Abwesenheitsgeld Nr. 7005 VV RVG
Fahrtkosten Nr. 7003 VV RVG 18,00km
19% MwSt. Nr. 7008 VV RVG
Summe
Es wird weiterhin beantragt,
- auszusprechen, dass der festgesetzte Betrag mit 5 % Zinsen über dem Basissatz seit dem
Eingang dieses Antrags verzinst wird,
- dem Unterzeichner eine vollstreckbare Ausfertigung des Festsetzungsbeschlusses zu erteilen.
- den Zeitpunkt der Zustellung zu bescheinigen.
Geht das so??
Kostenfestsetzung bei Quote und PKH
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Ich würde über Wert 600,00 PKH abrechnen und dann die Ausgleichung beantragen unter Abzug der PKH-Gebühren.
Grüße - sansibar
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ja...= Klagesumme
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Wie #2
Abrechnung über PKH und Ausgleichung / Festsetzung nach 126 ZPO
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ok...wie muss ich denn das formulieren..in den Vorlagen find ich nix....
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Was meinst du denn? Den KAA?
....wird beantragt, die Kosten wie folgt gem. § 106 ZPO auszugleichen und gegen den Verfahrensgegner gem. § 126 ZPO festzusetzen.
Etwaige zur Erstattung beantragte PKH-Gebühren sollen in Abzug gebracht werden.
Berechnung komplette Gebühren
....wird beantragt, die Kosten wie folgt gem. § 106 ZPO auszugleichen und gegen den Verfahrensgegner gem. § 126 ZPO festzusetzen.
Etwaige zur Erstattung beantragte PKH-Gebühren sollen in Abzug gebracht werden.
Berechnung komplette Gebühren
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Guten Morgen,
kommt das alles in einen Antrag hinein, quasi:
wird unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 13.11.2009 die Festsetzung der nachstehend berechneten Kosten gemäß §§ 103 ff. ZPO beantragt und um Überweisung auf das bezeichnete Geschäftskonto gebeten:
Gegenstandswert:
1,3 Verfahrensgebühr
1,2 Terminsgebühr
Auslagenpauschale
Zwischensumme
19% MwSt.
Gesamtsumme
(§58 RVG) (§47 RVG) h (VV 2601,2603) (VV 7001)
dann weiter:
Des Weiteren wird beantragt, die Kosten wie folgt gem. § 106 ZPO auszugleichen und gegen die Verfahrensgegnerin gem. § 126 ZPO festzusetzen.
Etwaige zur Erstattung beantragte PKH-Gebühren sollen in Abzug gebracht werden.
(Berechnung)
kommt das alles in einen Antrag hinein, quasi:
wird unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 13.11.2009 die Festsetzung der nachstehend berechneten Kosten gemäß §§ 103 ff. ZPO beantragt und um Überweisung auf das bezeichnete Geschäftskonto gebeten:
Gegenstandswert:
1,3 Verfahrensgebühr
1,2 Terminsgebühr
Auslagenpauschale
Zwischensumme
19% MwSt.
Gesamtsumme
(§58 RVG) (§47 RVG) h (VV 2601,2603) (VV 7001)
dann weiter:
Des Weiteren wird beantragt, die Kosten wie folgt gem. § 106 ZPO auszugleichen und gegen die Verfahrensgegnerin gem. § 126 ZPO festzusetzen.
Etwaige zur Erstattung beantragte PKH-Gebühren sollen in Abzug gebracht werden.
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Das sind getrennte Abrechnungen, also zwei Schriftsätze. Und bei der Festsetzung musst du die PKH-Gebühren am Schluss abziehen, also machst du erst die PKH-Abrechnung und setzt dann die Summe bei deinem Festsetzungsantrag ab. Und bei der Festsetzung den Verzinsungsantrag nicht vergessen!
Grüße - sansibar
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