Hallo,
am 31.07. fragte bei uns ein Mandant an, ob wir ein Mandat, Termin am 17.09., übernehmen können. Diese schriftliche Anfrage ging bei uns am 01.08.2013 ein. Gilt für die Gebühr nun altes oder neues RVG. Wie ich es sehe, das neue, oder?
(Das ist unser Hauptauftraggeber und verärgern ist nicht so geschickt)
Danke!
Schriftliche Anfrage des eines Dauermandanten am 31.7.
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