Schriftliche Anfrage des eines Dauermandanten am 31.7.

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Azubi-Claudia
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#1

16.09.2013, 10:43

Hallo,

am 31.07. fragte bei uns ein Mandant an, ob wir ein Mandat, Termin am 17.09., übernehmen können. Diese schriftliche Anfrage ging bei uns am 01.08.2013 ein. Gilt für die Gebühr nun altes oder neues RVG. Wie ich es sehe, das neue, oder?

(Das ist unser Hauptauftraggeber und verärgern ist nicht so geschickt)

Danke!
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LuzZi
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#2

16.09.2013, 10:52

Neues Recht.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Azubi-Claudia
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#3

16.09.2013, 10:56

Danke!
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