Hey,
wir vertreten in einer Angelegenheit außergerichtlich den Gewerbe-Vermieter. Der Gewerbe-Mieter mindert derzeit die Miete um rund 8.100,00 EUR.
Ich habe bereits soweit herausgefunden, dass für ein Klageverfahren § 8 ZPO der 3 1/2-Fache Jahresbetrag maßgeblich ist.
Für das außergerichtliche Verfahren habe ich nach Recherchen im Internet gefunden, dass § 25 KostO gilt. Also 3 Jahre Minderungsbetrag anzusetzen sind.
Ist das korrekt?