Hallo ihr Lieben!
Ich habe folgendes Problem:
Wie ihr alle wisst, gibt es seit dem 01.08.2013 das RVG III. Mein Chef hat mich nun gebeten, danach abzurechnen.
--> SOZIALRECHT
Diktiert hat er es folgendermaßen:
Geschäftsgebühr nach Nr. 2303 i.V.m 2304 VV 300,00 EUR
Auslagenpauschale + Umsatzsteuer
Soweit so gut. Wie in jedem Anwaltsprogramm sind die Nummern im PC ja schon vorgeschrieben. Leider gab es keine Nr.
2303 VV. Es gab lediglich eine Nr. 2304 VV, welche jedoch den Mittelwert 345,00 € hatte. Ich brauch ja 300,00 EUR. Als ich die 300,00 EUR dann händisch eingetragen habe, konnte ich keine Auslagen hinzusetzen.
Naja, jetzt steh ich da, mein Chef mit der Meinung die Nr. 2303 gibts direkt in Verbindung mit 2304 und ich kann keine dieser Nummer auch nur ansatzweise verstehen.
Meine Lieben! Ich hoffe, ihr könnt mir behilflich sein
Danke schon mal,
Maluka201
Geschäftsgebühren im Sozialrecht
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Nr. 2302
Geschäftsgebühr in
1. sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen im gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG), und
2. (...)
Eine Gebühr von mehr als 300,00 EUR kann nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war.
Vielleicht hilft dir das schon mal weiter bezüglich der Höhe der Geschäftsgebühr.
Geschäftsgebühr in
1. sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen im gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG), und
2. (...)
Eine Gebühr von mehr als 300,00 EUR kann nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war.
Vielleicht hilft dir das schon mal weiter bezüglich der Höhe der Geschäftsgebühr.
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
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Es gibt die VV 2303, aber die betrifft nichtmal ansatzweise Sozialrechtssachen. VV 2304 gibt es nicht. Sozialrechtssachen werden nach VV 2302 abgerechnet und da beträgt der Mittelwert auch tatsächlich 300,00 €.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
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Oh maaaaan.. da brauch ich mich wundern warum ich es nicht finde. Ich hätte mit meinem Chef darüber streiten können, aber er war sich seiner Sache bzw. bei seiner Aussage ziemlich sicher..Pepples hat geschrieben:Es gibt die VV 2303, aber die betrifft nichtmal ansatzweise Sozialrechtssachen. VV 2304 gibt es nicht. Sozialrechtssachen werden nach VV 2302 abgerechnet und da beträgt der Mittelwert auch tatsächlich 300,00 €.
Aber jetzt habe ich auch dank deiner Hilfe etwas in der Hand, womit ich ihm dann doch zeigen kann, dass ich Recht habe
Vielen Dank!!
Manchmal wünschte ich mir, ich wäre wieder dort, wo ich war, als ich da sein wollte, wo ich jetzt bin..