Seite 1 von 1

Gebührenrhöhung Terminsvertretung

Verfasst: 12.03.2019, 09:35
von karibikblume
Wir wurden zur Terminsvertretung beauftragt und nun soll ich die Sache gegenüber den Kollegen abrechnen. Abgerechnet werden soll nach den gesetzlichen Gebühren.
Die Auftraggeber sind eine Familie mit minderjährigem Kind. Die Mutter hat die Ansprüche gegenüber dem Vater abgetreten. In der Klage sind allerdings alle drei als Kläger aufgeführt.
Nun möchte ich die Akte abrechnen. Fällt hier eine Gebührenerhöhung wegen mehreren Auftraggebern an? Die Untervollmacht läuft auf "Kläger 1 u. a.".

Re: Gebührenrhöhung Terminsvertretung

Verfasst: 12.03.2019, 09:54
von mücki
Welche Erhöhung willst du abrechnen? Ihr wurdet doch bestimmt vom Hauptbevollmächtigten und nicht von dessen Mandanten mit der TV beauftragt. Demnach stellt sich die Frage imho überhaupt nicht, weil keine Auftraggebermehrheit besteht.

Re: Gebührenrhöhung Terminsvertretung

Verfasst: 12.03.2019, 10:23
von Adora Belle
Heißt gesetzliche Gebühren, dass die Gebühren des Terminsvertreters anfallen sollen? Dann wurde im Namen der Mandanten beauftragt.

Fallen denn überhaupt Erhöhungen an? Abgetretene Ansprüche klingt so danach, dass die Gegenstände aller drei Kläger addiert werden.

Re: Gebührenrhöhung Terminsvertretung

Verfasst: 13.03.2019, 10:11
von karibikblume
Genau wir sollen ganz normal nach RVG abrechnen, also keine Gebührenteilung o. ä.
Die Rechnung soll auf den Mandanten ausgeschrieben werden und diese geht dann der RS zu.
Das minderjährige Kind wird von den Eltern vertreten und die Mutter hat ihre Ansprüche gegenüber dem Vater abgetreten. In der Klage wurden aber alle drei als Kläger aufgeführt.

Re: Gebührenrhöhung Terminsvertretung

Verfasst: 13.03.2019, 10:22
von Adora Belle
Und um welche Art Ansprüche geht es? Wie gesagt, wenn jeder einen eigenen persönlichen Anspruch hat, werden die Werte addiert, es entsteht keine Erhöhung.

Re: Gebührenrhöhung Terminsvertretung

Verfasst: 13.03.2019, 14:25
von karibikblume
Es geht um Reisemängel, Flugverspätung, Umleitungen.

Re: Gebührenrhöhung Terminsvertretung

Verfasst: 13.03.2019, 14:33
von Adora Belle
Jo, dacht ich doch. Werte-Addition, 1,3 VG aus dem Gesamtwert. Bzw. für Euch als UBV 0,65 VG.

Re: Gebührenrhöhung Terminsvertretung

Verfasst: 13.03.2019, 15:41
von karibikblume
Alles klar. Dankeschön :)