Mahnbescheid gegen eigenen Mdt.

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merle84
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#1

08.10.2007, 13:56

hallo,

brauche eure hilfe, weil ich grad auf´m schlauch steh. bei einem MB gegen den eigenen Mandanten trage ich meinen chef ja als Antragsteller und Prozessbevollmächtigten ein.

wenn ich dann auch die gebühren aus vorgerichtlicher tätigkeit geltend mache, wie verhält sich das dann mit dem vorsteuerabzug? muss ich den kasten ankreuzen oder nicht? weil die mehrwertsteuer machen wir ja auf jeden fall geltend, aber so gesehen ist mein chef ja auch vorsteuerabzugsbrechtigt.

wäre nett, wenn ihr mir helfen könntet.

vielen dank.

gruß merle
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butterflybabe
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#2

08.10.2007, 13:58

Das Kästchen Vorsteuerabzugsberechtigt gilt nur für die Kosten des Mahnverfahrens und evtl. anschließende Kosten. Mit den vorgerichtlichen Aufwendungen hat dies nichts zu tun.

Eure Anwaltsgebühren musst du natürlich brutto geltend machen.

Als Antragsteller kannst du dir übrigens sparen, es reicht wenn du ihn unter Prozessbevollmächtigte mit Vor- udn Nachnamen eingetragen hast.
StineP

#3

08.10.2007, 13:59

Nein, du trägst deinen Chef NUR als Antragsteller ein!!

In MB gegen eigenen Mandanten darfst du keine gesonderte außergerichtliche Gebühr ansetzen. Würde ja bedeuten, dass du die Gebühren zweimal erhälst. Stimmt so nicht.

Du machst die Nettorechnungssummer geltend, die Ihr dem Mandanten aufgegeben habt!
Gast

#4

08.10.2007, 14:01

Da stimme ich Stine zu... Muß ihn nicht als Prozeßbev. mit eintragen, wegen der Gebühren??
StineP

#5

08.10.2007, 14:05

Wiebitte?? Versteh deine Frage nicht ganz.. Wieso eintragen als PBV??? Ist doch Blödsinn. Du machst im eigenen Namen gegen den Mandanten was geltend. Also bist du Antragsteller. Dass Ihr euch selbst vertretet, ist ja wohl logisch.
Gast

#6

08.10.2007, 14:08

Geht aber um die Gebühren, ob du die dann auch beanspruchen kannst. Wenn ich Antragsteller bin, verdien ich ja quasi auch nichts. Also warum sollte der RA dann als Antragsteller Gebühren verdienen. Beispiel: Mein Chef hat ein Haus und macht Miete geltend. Er kann das auch als Antragsteller tun, verdient dadurch aber keine Gebühren.
merle84
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#7

08.10.2007, 14:09

also, irgendwann hatte ich mal hier im forum nachgefragt und da wurde mir gesagt, dass ich meinen chef als antragsteller und PB eintragen muss, damit ich die vorgerichtlichen rechtsverfolgungskosten geltend machen kann. deshalb hab ich das auch immer so gemacht...

und wegen der vorsteuerabzugsberechtigung und der vorgerichtlichen rechtsverfolgungskosten frage ich deshalb, weil ich im MB-Antrag das kästen nicht angekreuzt habe war doch richtig oder?

aber nun bekomm ich eine monierung (gleich 2 stück, aber mit 2 unterschiedlichen handschriftlichen vermerken, die man kaum lesen kann) und da wird mir erzählt, warum ich die MwSt. der vorgerichtl. gebühren geltend mache, wenn ich doch angegeben habe, dass mein chef vorsteuerabzugsberechtigt ist????????
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Curry
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#8

08.10.2007, 14:10

Stine, es ist gaaaaaaaaaaanz wichtig, sich als PBV einzutragen, sonst erhält man für den MB und VB keine Gebühren! Die Eintragung beim Antragsteller ist nicht notwendig, mache ich aber trotzdem.
Curry

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#9

08.10.2007, 14:12

Also vorgerichtliche Gebühren gibt es eigentlich nicht, wenn du einen MB in eigener Sache machst.

Du machst nur die eigene Kostenrechnung mit MwSt. geltend und gibst dann an, dass ihr zum Vorsteuerabzug berechtigt seid. Auf die Gebühren für den MB und VB wird dann keine USt. mehr berechnet.
Curry

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Gast

#10

08.10.2007, 14:13

Also Merle, wenn dein Chef Gebühren geltend macht, kommt kein Kreuz da rein, weil er ja Vorsteuerabzugberechtigt ist. Das Kästchen gilt ja nur für die Gebühren ab MB.

Also doch bei PBV eintragen, lieber zuviel eingetragen, als zu wenig und Gebühren verschenkt.
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