Ratenzahlung Bearbeitungsgebühr

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Joline
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#1

12.04.2024, 10:22

Hallo,

ich soll einen MB beantragen. Mit dem Schuldner wurde eine RZ vereinbart, dieser hat sich jedoch nicht daran gehalten. Kann ich die einmalige Bearbeitungsgebühr die der Gläubiger in der Ratenzahlungsvereinbarung aufführt auch geltend machen?
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Laska
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#2

13.04.2024, 11:13

Ich würde die Gebühr als HF mit der Katalog-Nr. 24 ansetzen.
Liebe Grüße

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paralegal6
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#3

15.04.2024, 04:01

Meinst du die Einigungsgebühr oder welche "Bearbeitung"
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Anahid
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#4

15.04.2024, 12:19

Eine "Bearbeitungsgebühr" (ich gehe mal davon aus, dass es sich hier um die Einigungsgebühr handelt) kann nur dann geltend gemacht werden, wenn der Schuldner sich zur Übernahme dieser Kosten in der Ratenzahlungsvereinbarung verpflichtet hat. Hat er das nicht getan, kannst Du auch auch die Kosten nicht vom Schuldner verlangen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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