Verjährung
Verfasst: 05.04.2024, 16:13
Hallo Zusammen,
und zwar habe ich zwei Fragen zu der Thematik Verjährung.
Zinsen die nicht tituliert sind verjähren nach 3 Jahren habe ich das richtig verstanden? Oder gibt es hier auch Hemmende "Maßnahmen". Ich habe hier teilweise titel aus 2003, ich gehe also davon aus, dass ich nicht laufend ab 2003 Zinsen in meinem Forderungskonto verbuchen darf richtig?
Wie sieht es jedoch mit meinen Zwangsvollstreckungskosten aus, in den Akten wurden eigentlich regelmäßig alle 2-3 Jahre eine neue Zwangsvollstreckungsmaßnahme vorgenommen, heißt das ich kann nicht titulierte ZV-Kosten aus bspw. 2005 noch geltend machen?
Vielen dank bereits für Eure antwort.
P.S.: Ich habe leider nie wirklich in der Zwangsvollstreckung Praxiserfahren gesammelt deswegen auch diese "Dummen" Fragen
Liebe Grüße
Sasi
und zwar habe ich zwei Fragen zu der Thematik Verjährung.
Zinsen die nicht tituliert sind verjähren nach 3 Jahren habe ich das richtig verstanden? Oder gibt es hier auch Hemmende "Maßnahmen". Ich habe hier teilweise titel aus 2003, ich gehe also davon aus, dass ich nicht laufend ab 2003 Zinsen in meinem Forderungskonto verbuchen darf richtig?
Wie sieht es jedoch mit meinen Zwangsvollstreckungskosten aus, in den Akten wurden eigentlich regelmäßig alle 2-3 Jahre eine neue Zwangsvollstreckungsmaßnahme vorgenommen, heißt das ich kann nicht titulierte ZV-Kosten aus bspw. 2005 noch geltend machen?
Vielen dank bereits für Eure antwort.
P.S.: Ich habe leider nie wirklich in der Zwangsvollstreckung Praxiserfahren gesammelt deswegen auch diese "Dummen" Fragen
Liebe Grüße
Sasi