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Abrechnung Mahnverfahren

Verfasst: 11.03.2024, 09:50
von Recht_Azubi
Hallo Leute,

ich hab mal eine Frage:

Wir haben für unseren Mandanten EInspruch gegen Vollstreckungsbescheid eingelegt und vom AG Stuttgart die Abgabenachricht erhalten.

Jetzt haben sich die Parteien geeinigt.

Ich würde das so abrechnen:

0,5 VG nach 3307 RVG
1,5 EG nach 1000 RVG
Postpauschale
UsT
Gesamt

Ist das so richtig oder muss ich da schon die 3100 RVG nehmen wegen des Einspruchs gegen den VB?

Re: Abrechnung Mahnverfahren

Verfasst: 11.03.2024, 10:04
von icerose
Recht_Azubi hat geschrieben:
11.03.2024, 09:50
oder muss ich da schon die 3100 RVG nehmen wegen des Einspruchs gegen den VB?
Du ahnst es schon, die 3100 ist die korrekte Gebühr.
Allerdings ist das Verfahren durch den Einspruch anhängig, weshalb die Einigungsbebühr nach Nr. 1003 auf 1,0 reduziert wird.

Re: Abrechnung Mahnverfahren

Verfasst: 11.03.2024, 10:14
von Recht_Azubi
icerose hat geschrieben:
11.03.2024, 10:04
Recht_Azubi hat geschrieben:
11.03.2024, 09:50
oder muss ich da schon die 3100 RVG nehmen wegen des Einspruchs gegen den VB?
Du ahnst es schon, die 3100 ist die korrekte Gebühr.
Allerdings ist das Verfahren durch den Einspruch anhängig, weshalb die Einigungsbebühr nach Nr. 1003 auf 1,0 reduziert wird.
Verstehe. Also so:

1,3 VG nach 3100
1,0 EG nach 1003
PTE
Ust
Summe

Re: Abrechnung Mahnverfahren

Verfasst: 11.03.2024, 10:15
von icerose
:daumen

Re: Abrechnung Mahnverfahren

Verfasst: 11.03.2024, 10:16
von Recht_Azubi
icerose hat geschrieben:
11.03.2024, 10:15
:daumen
Danke dir :lol:

Re: Abrechnung Mahnverfahren

Verfasst: 11.03.2024, 11:32
von Anahid
Und wo ist die Terminsgebühr abgeblieben? :kopfkratz