Abrechnung Mahnverfahren
Verfasst: 11.03.2024, 09:50
Hallo Leute,
ich hab mal eine Frage:
Wir haben für unseren Mandanten EInspruch gegen Vollstreckungsbescheid eingelegt und vom AG Stuttgart die Abgabenachricht erhalten.
Jetzt haben sich die Parteien geeinigt.
Ich würde das so abrechnen:
0,5 VG nach 3307 RVG
1,5 EG nach 1000 RVG
Postpauschale
UsT
Gesamt
Ist das so richtig oder muss ich da schon die 3100 RVG nehmen wegen des Einspruchs gegen den VB?
ich hab mal eine Frage:
Wir haben für unseren Mandanten EInspruch gegen Vollstreckungsbescheid eingelegt und vom AG Stuttgart die Abgabenachricht erhalten.
Jetzt haben sich die Parteien geeinigt.
Ich würde das so abrechnen:
0,5 VG nach 3307 RVG
1,5 EG nach 1000 RVG
Postpauschale
UsT
Gesamt
Ist das so richtig oder muss ich da schon die 3100 RVG nehmen wegen des Einspruchs gegen den VB?