Abrechnung Mahnverfahren

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Recht_Azubi
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#1

11.03.2024, 09:50

Hallo Leute,

ich hab mal eine Frage:

Wir haben für unseren Mandanten EInspruch gegen Vollstreckungsbescheid eingelegt und vom AG Stuttgart die Abgabenachricht erhalten.

Jetzt haben sich die Parteien geeinigt.

Ich würde das so abrechnen:

0,5 VG nach 3307 RVG
1,5 EG nach 1000 RVG
Postpauschale
UsT
Gesamt

Ist das so richtig oder muss ich da schon die 3100 RVG nehmen wegen des Einspruchs gegen den VB?
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icerose
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#2

11.03.2024, 10:04

Recht_Azubi hat geschrieben:
11.03.2024, 09:50
oder muss ich da schon die 3100 RVG nehmen wegen des Einspruchs gegen den VB?
Du ahnst es schon, die 3100 ist die korrekte Gebühr.
Allerdings ist das Verfahren durch den Einspruch anhängig, weshalb die Einigungsbebühr nach Nr. 1003 auf 1,0 reduziert wird.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Recht_Azubi
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#3

11.03.2024, 10:14

icerose hat geschrieben:
11.03.2024, 10:04
Recht_Azubi hat geschrieben:
11.03.2024, 09:50
oder muss ich da schon die 3100 RVG nehmen wegen des Einspruchs gegen den VB?
Du ahnst es schon, die 3100 ist die korrekte Gebühr.
Allerdings ist das Verfahren durch den Einspruch anhängig, weshalb die Einigungsbebühr nach Nr. 1003 auf 1,0 reduziert wird.
Verstehe. Also so:

1,3 VG nach 3100
1,0 EG nach 1003
PTE
Ust
Summe
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#4

11.03.2024, 10:15

:daumen
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#5

11.03.2024, 10:16

icerose hat geschrieben:
11.03.2024, 10:15
:daumen
Danke dir :lol:
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#6

11.03.2024, 11:32

Und wo ist die Terminsgebühr abgeblieben? :kopfkratz
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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