Gebühren Mahnverfahren

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Recht_Azubi
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#1

23.02.2024, 16:04

Hallo Leute,

ich hab folgende Frage:

Ich soll eine RVG Rechnung an unseren Mandanten schicken, für den wir zuerst Einspruch gegen VB eingelegt und den Einspruch anschließend wieder zurückgenommen haben.

1,3 VG nach 3100 VV RVG
PTE
19% UST
Gesamt

Geht das so? Er meinte, es gibt noch eine Gebühr.
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salia81
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#2

23.02.2024, 16:57

Für die Vertretung des Antragsgegners im Mahnverfahren bekommt ihr eine 0,5 Gebühr nach 3307 VV RVG. Diese muss jedoch auf die Verfahrensgebühr nach 3100 VV RVG angerechnet werden.
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paralegal6
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#3

25.02.2024, 10:21

Da das Verfahren nach Rücknahme nicht weiter geht wird auch keine 3100 entstehen
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Anahid
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#4

26.02.2024, 14:41

Öhm...Ihr habt aber schon gelesen, dass das Mahnverfahren beendet war, oder? :kopfkratz

Es gibt einen VB!

Gegen den hat Recht_Azubi Einspruch eingelegt. Der Einspruch löst eine 1,3 VG nach Nr. 3100 VV RVG aus.

Die Rechnung ist richtig Recht_Azubi. Eine weitere Gebühr gibt es nicht. Die Rücknahme des Einspruchs löst keine weitere Gebühr aus.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#5

27.02.2024, 09:30

War beim Widerspruch :patsch hast natürlich Recht
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Recht_Azubi
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#6

27.02.2024, 15:50

Danke euch für eure Antworten.

Es wurde geladen zu einem Termin und nach der Terminsladung haben wir den Einspruch zurückgenommen und der Termin wurde aufgehoben.

Entsteht hier eine Terminsgebühr?
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Adora Belle
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#7

27.02.2024, 16:00

Nein. Wann ausnahmsweise eine Terminsgebühr ohne Termin entstehen kann, kannst Du in Nr. 3104 Abs.1 VV RVG nachlesen.
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#8

27.02.2024, 16:02

Adora Belle hat geschrieben:
27.02.2024, 16:00
Nein. Wann ausnahmsweise eine Terminsgebühr ohne Termin entstehen kann, kannst Du in Nr. 3104 Abs.1 VV RVG nachlesen.
Vielen Dank dir für deine zeitnahe Antwort. :thx
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