RDG - Antrag auf Registrierung „Inkassodienstleistung“
Verfasst: 20.02.2024, 12:02
Hallo,
hier soll ein Antrag auf Registrierung „Inkassodienstleistung“ gestellt werden. Als „ergänzende Unterlagen“ zum Antrag sollen u.a. „Unterlagen zum Nachweis der theoretischen und praktischen Sachkunde“ beigefügt werden. Die hierfür in Frage kommende Kollegin besitzt eine kaufmännische Grundqualifikation und ist als Prozessbevollmächtigte innerhalb des Unternehmens seit über 25 Jahren mit Forderungsmanagement und Zwangsvollstreckung (deutlich mehr als) sehr erfahren.
Im Zuge des o.g. Antragsverfahrens verlangt nun jedoch die den Antrag bearbeitende Behörde, zum Nachweis der erforderlichen Sachkunde in jedem Falle, das Absolvieren eines mindestens 120 Stunden umfassenden Sachkundelehrgangs. Da das Absolvieren eines derartigen Lehrgangs nicht nur mit hohen Kosten verbunden ist, sondern mindestens drei Wochen Arbeitszeit bindet, stellt sich hier die Frage nach einer möglichen Anerkennung im Rahmen einer, nennen wir es mal „gleichwertigen Tätigkeit“ aufgrund der Grundqualifikation und der Berufserfahrung.
Ich habe folgende Frage:
Gibt es hier jemanden, der einmal ähnliche Erfahrungen gemacht hat, und dem es gelungen ist, im Rahmen einer gleichwertigen Tätigkeit eine Anerkennung bzw. Gleichstellung erreicht hat?
Freue mich über jeden Hinweis diesbezüglich.
Viele Grüße
hier soll ein Antrag auf Registrierung „Inkassodienstleistung“ gestellt werden. Als „ergänzende Unterlagen“ zum Antrag sollen u.a. „Unterlagen zum Nachweis der theoretischen und praktischen Sachkunde“ beigefügt werden. Die hierfür in Frage kommende Kollegin besitzt eine kaufmännische Grundqualifikation und ist als Prozessbevollmächtigte innerhalb des Unternehmens seit über 25 Jahren mit Forderungsmanagement und Zwangsvollstreckung (deutlich mehr als) sehr erfahren.
Im Zuge des o.g. Antragsverfahrens verlangt nun jedoch die den Antrag bearbeitende Behörde, zum Nachweis der erforderlichen Sachkunde in jedem Falle, das Absolvieren eines mindestens 120 Stunden umfassenden Sachkundelehrgangs. Da das Absolvieren eines derartigen Lehrgangs nicht nur mit hohen Kosten verbunden ist, sondern mindestens drei Wochen Arbeitszeit bindet, stellt sich hier die Frage nach einer möglichen Anerkennung im Rahmen einer, nennen wir es mal „gleichwertigen Tätigkeit“ aufgrund der Grundqualifikation und der Berufserfahrung.
Ich habe folgende Frage:
Gibt es hier jemanden, der einmal ähnliche Erfahrungen gemacht hat, und dem es gelungen ist, im Rahmen einer gleichwertigen Tätigkeit eine Anerkennung bzw. Gleichstellung erreicht hat?
Freue mich über jeden Hinweis diesbezüglich.
Viele Grüße