RDG - Antrag auf Registrierung „Inkassodienstleistung“

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Antworten
Balticbird
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 22
Registriert: 19.01.2022, 16:40
Beruf: Angestellter ZV

#1

20.02.2024, 12:02

Hallo,

hier soll ein Antrag auf Registrierung „Inkassodienstleistung“ gestellt werden. Als „ergänzende Unterlagen“ zum Antrag sollen u.a. „Unterlagen zum Nachweis der theoretischen und praktischen Sachkunde“ beigefügt werden. Die hierfür in Frage kommende Kollegin besitzt eine kaufmännische Grundqualifikation und ist als Prozessbevollmächtigte innerhalb des Unternehmens seit über 25 Jahren mit Forderungsmanagement und Zwangsvollstreckung (deutlich mehr als) sehr erfahren.
Im Zuge des o.g. Antragsverfahrens verlangt nun jedoch die den Antrag bearbeitende Behörde, zum Nachweis der erforderlichen Sachkunde in jedem Falle, das Absolvieren eines mindestens 120 Stunden umfassenden Sachkundelehrgangs. Da das Absolvieren eines derartigen Lehrgangs nicht nur mit hohen Kosten verbunden ist, sondern mindestens drei Wochen Arbeitszeit bindet, stellt sich hier die Frage nach einer möglichen Anerkennung im Rahmen einer, nennen wir es mal „gleichwertigen Tätigkeit“ aufgrund der Grundqualifikation und der Berufserfahrung.

Ich habe folgende Frage:
Gibt es hier jemanden, der einmal ähnliche Erfahrungen gemacht hat, und dem es gelungen ist, im Rahmen einer gleichwertigen Tätigkeit eine Anerkennung bzw. Gleichstellung erreicht hat?

Freue mich über jeden Hinweis diesbezüglich.

Viele Grüße
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14398
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

20.02.2024, 13:07

Ich hab da jetzt nur überschlägig reingeschaut, aber es geht um theoretische und praktische Sachkunde. Die Theorie wird die Kollegin mit Praxiswissen eben nicht nachweisen können, siehe § 2 RDV - Nachweis der theoretischen Sachkunde. Wie das in der Praxis gehandhabt wird, weiss ich allerdings nicht. Könnte mir gut vorstellen, dass die Behörde nicht davon abzubringen ist, dass irgendwelche Zeugnisse notwendig sind.
Balticbird
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 22
Registriert: 19.01.2022, 16:40
Beruf: Angestellter ZV

#3

20.02.2024, 13:26

Adora Belle hat geschrieben:
20.02.2024, 13:07
Ich hab da jetzt nur überschlägig reingeschaut, aber es geht um theoretische und praktische Sachkunde. Die Theorie wird die Kollegin mit Praxiswissen eben nicht nachweisen können, siehe § 2 RDV - Nachweis der theoretischen Sachkunde. Wie das in der Praxis gehandhabt wird, weiss ich allerdings nicht. Könnte mir gut vorstellen, dass die Behörde nicht davon abzubringen ist, dass irgendwelche Zeugnisse notwendig sind.
Danke.

Ja, das ist zu befürchten. Aber „gleichwertige Tätigkeit“ muss doch eigentlich immer (in gewissem Maße) im Ermessensrahmen möglich sein. Ich würde ja schlichtweg derart argumentieren, als das aufgrund der Tatsache das sie 25 Jahre tätig ist, die erworbenen praktischen Kenntnisse, die theoretischen schlichtweg voraussetzen. Leider wollen Behörden immer nur Scheine sehen, und kümmern sich schlichtweg um gelebte Berufspraxis kein bisschen. Letztlich sollte hier zusätzlich aber auch ein Bewertungskriterium sein, dass die Antragstellerin sich konsequent in den Jahren fortgebildet hat..
Benutzeravatar
paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3005
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#4

20.02.2024, 13:50

Zwischenzeugnis des Arbeitgebers wo steht hat ZV etc gemacht?
Bild
Balticbird
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 22
Registriert: 19.01.2022, 16:40
Beruf: Angestellter ZV

#5

20.02.2024, 17:38

paralegal6 hat geschrieben:
20.02.2024, 13:50
Zwischenzeugnis des Arbeitgebers wo steht hat ZV etc gemacht?
Ja, denke das es auf so etwas hinauslaufen wird…
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14398
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#6

20.02.2024, 17:51

Balticbird hat geschrieben:
20.02.2024, 13:26
... dass die Antragstellerin sich konsequent in den Jahren fortgebildet hat..
wird sich ja sicher belegen lassen. Dort würde ich ansetzen.
Antworten