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Wann Kosten Widerspruch Mahnverf. abrechnen?

Verfasst: 19.02.2024, 13:45
von Mileena
Hallöchen :wink1

unsere Mandantin hat einen Mahnbescheid erhalten, wogegen wir für sie Widerspruch eingelegt haben. Das war im November 2023. Seit dem haben wir noch nichts weiter gehört, keine Abgabe oder sonst was. Soweit ich weiß, ist die Abgabe ins streitige Verfahren auch nach langer Zeit noch möglich.

Können wir die Kosten für die Widerspruchseinlegung denn schon abrechnen?

:thx
VG

Re: Wann Kosten Widerspruch Mahnverf. abrechnen?

Verfasst: 19.02.2024, 15:06
von paralegal6
Klar warum nicht, Leistung ist erbracht. Anrechnen kannst später immernoch

Re: Wann Kosten Widerspruch Mahnverf. abrechnen?

Verfasst: 19.02.2024, 16:11
von Mileena
aber vermutlich kann ich nur bei der Mandantin abrechnen oder? nicht beim Gegner / Antragsteller

Re: Wann Kosten Widerspruch Mahnverf. abrechnen?

Verfasst: 19.02.2024, 16:25
von Pitt
Ja, eine Abrechnung kann nur gegenüber dem Mandanten erfolgen. Einen Kostenerstattungsanspruch gegen die Gegenseite habt Ihr derzeit noch nicht. Es gibt ja noch keine Kostengrundentscheidung.

Re: Wann Kosten Widerspruch Mahnverf. abrechnen?

Verfasst: 19.02.2024, 16:36
von paralegal6
Ich hatte das so verstanden, dass mit der Mandantin abgerechnet werden soll. Beim Gegner stimme ich euch natürlich zu

Re: Wann Kosten Widerspruch Mahnverf. abrechnen?

Verfasst: 20.02.2024, 11:34
von Mileena
alles klar, danke euch für die Antworten :)