Wann Kosten Widerspruch Mahnverf. abrechnen?

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Antworten
Benutzeravatar
Mileena
Forenfachkraft
Beiträge: 201
Registriert: 13.08.2013, 12:57
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Andere

#1

19.02.2024, 13:45

Hallöchen :wink1

unsere Mandantin hat einen Mahnbescheid erhalten, wogegen wir für sie Widerspruch eingelegt haben. Das war im November 2023. Seit dem haben wir noch nichts weiter gehört, keine Abgabe oder sonst was. Soweit ich weiß, ist die Abgabe ins streitige Verfahren auch nach langer Zeit noch möglich.

Können wir die Kosten für die Widerspruchseinlegung denn schon abrechnen?

:thx
VG
:katze2
Benutzeravatar
paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3006
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#2

19.02.2024, 15:06

Klar warum nicht, Leistung ist erbracht. Anrechnen kannst später immernoch
Bild
Benutzeravatar
Mileena
Forenfachkraft
Beiträge: 201
Registriert: 13.08.2013, 12:57
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Andere

#3

19.02.2024, 16:11

aber vermutlich kann ich nur bei der Mandantin abrechnen oder? nicht beim Gegner / Antragsteller
:katze2
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3282
Registriert: 12.07.2012, 10:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#4

19.02.2024, 16:25

Ja, eine Abrechnung kann nur gegenüber dem Mandanten erfolgen. Einen Kostenerstattungsanspruch gegen die Gegenseite habt Ihr derzeit noch nicht. Es gibt ja noch keine Kostengrundentscheidung.
Benutzeravatar
paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3006
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#5

19.02.2024, 16:36

Ich hatte das so verstanden, dass mit der Mandantin abgerechnet werden soll. Beim Gegner stimme ich euch natürlich zu
Bild
Benutzeravatar
Mileena
Forenfachkraft
Beiträge: 201
Registriert: 13.08.2013, 12:57
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Andere

#6

20.02.2024, 11:34

alles klar, danke euch für die Antworten :)
:katze2
Antworten