Höhe der Nebenkosten im MB

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samsara
...ist hier unabkömmlich !
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#1

16.02.2024, 12:11

Hallo zusammen,

ich habe in einem Mahnbescheid Rücklastschriftkosten in Höhe von EUR 43,46 geltend gemacht. Heute kam eine Monierung, weil dem Gericht die geltend gemachten Kosten überhöht erscheinen. Es geht mir jetzt nicht darum, die Kosten zu belegen - das ist kein Problem. Aber weshalb werden die Kosten moniert? Einwendungen gegen die Kosten könnte der Schuldner erheben. Der Mahnbescheid darf soweit ich weiß lediglich auf formelle Richtigkeit seitens des Gerichts geprüft werden. Hat hier jemand Erfahrung?
Maximus
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#2

16.02.2024, 12:50

Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids wird vom Mahngericht auf inhaltliche Richtigkeit geprüft.

Üblicherweise kostet eine Rücklastschrift 3,00 - 3,50 Euro.

Daher ist das schon korrekt, weil so hohe Rücklastschriftkosten nicht schlüssig sind.
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