Abrechnung Mahnverfahren - 2 Antragsgegner, 1x Widerspruch, 1x VB

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Antworten
Monia
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 39
Registriert: 15.04.2019, 21:47
Beruf: RA-Fachangestellte (Wiedereinsteigerin)
Software: ReNoStar

#1

08.02.2024, 11:40

Hallo zusammen,

ich stehe auf dem Schlauch, den Fall hatte ich glaub noch nie:

Wir haben ein Mahnverfahren mit zwei Antragstellern und zwei Antragsgegnern. Die Reaktionen der Antragsgegner waren unterschiedlich, der eine hat Widerspruch eingelegt, gegen den anderen haben wir den Vollstreckungsbescheid beantragt.

Wie rechne ich hier nun ab? Die Gebühren für das Mahnverfahren erhalte ich ja nur einmal, das heißt ich würde nun zunächst ganz normal die Gebühren 3305 (mit Erhöhungsgebühr) und 3308 abrechnen. Aber was passiert dann mit der Abrechnung des streitigen Verfahrens, wenn die Gebühren des Mahnverfahrens angerechnet werden? Denn eigentlich erhalte ich sie ja für den einen Antragsgegner?

Danke bereits im Voraus :-)

Moni
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17576
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

08.02.2024, 13:30

Durch den VB sollten die Kosten des Mahnverfahrens bereits tituliert sein.

Im Klageverfahren ist m.E. eine Anrechnung auf die VG dennoch durchzuführen. Mehr als eine 1,3 VG darfst Du nicht erhalten. Ich gehe mal von Gesamtschuldnerschaft aus.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten