AG Hamburg zuständig für Mahnsachen aus MeckPomm
Verfasst: 23.08.2005, 11:22
Das Amtsgericht Hamburg wird ab 01.11.2005 auch für Mahnverfahren aus dem Land Mecklenburg-Vorpommern zuständig sein. Die Justizminister beider Länder haben am 17.08.2005 einen entsprechenden Staatsvertrag unterzeichnet. Die Parlamente beider Länder müssen dem Vorhaben noch zustimmen.
Derzeit fallen in Mecklenburg-Vorpommern ca. 55.000 Mahnverfahren jährlich an, das AG Hamburg bearbeitet ca. 700.000 Verfahren. Neuer Name des Mahngerichts: Amtsgericht Hamburg -Gemeinsames Mahngericht der Länder Hamburg und Mecklenburg Vorpommern-.
Lt. einem Zeitungsbericht macht Hamburg pro Verfahren ca. 8,33 € "Gewinn".
Derzeit fallen in Mecklenburg-Vorpommern ca. 55.000 Mahnverfahren jährlich an, das AG Hamburg bearbeitet ca. 700.000 Verfahren. Neuer Name des Mahngerichts: Amtsgericht Hamburg -Gemeinsames Mahngericht der Länder Hamburg und Mecklenburg Vorpommern-.
Lt. einem Zeitungsbericht macht Hamburg pro Verfahren ca. 8,33 € "Gewinn".