Hallo,
ich habe einen Mahnbescheid beantragt, allerdings vergessen, die einmalige Zahlung der Mandantin mit rein zu nehmen. Dies wollte ich beim Antrag auf VB nun machen, gab aber eine Monierung "der MB ist insoweit zurückzunehmen".
Kann ich den Mahnbescheid teilweise zurück nehmen oder muss ich diesen komplett zurück nehmen? Wenn teilweise, reicht ein einfaches Schreiben wie "...nehme ich den Mahnbescheid in Höhe von 50,00€ zurück." ? Was passiert danach?
Ihr könnt mir bestimmt weiter helfen
Danke schon mal
Mahnbescheid teilweise zurücknehmen
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