Korrektur Mahnbescheidsantrag möglich

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icerose
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#1

22.01.2024, 12:23

Hallo in die Runde,
mir ist was richtig Blödes passiert: Habe am 11.01. einen MB beantragt. Aufgrund eines Irrtums ist eine Teilzahlung berücksichtigt, die es gar nicht gab. Monierung datiert vom 12.1., kam per Post, die ich heute morgen aus dem Briefkasten genommen habe.

Auch heute morgen sehe ich eine Mail des Mandanten, der mitteilt, dass der offene Betrag am 19.1. gezahlt wurde. Kann ich den Antrag - im Zuge einer Monierungsantwort - korrigieren? Oder sollte ich den ganzen Antrag zum Aktenzeichnen sozusagen umgestalten?
Der Mdt will auf jeden Fall die Zinsen und die Kosten erstattet haben.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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Anahid
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#2

22.01.2024, 12:33

Ich würde den Gegner anschreiben; darauf hinweisen, dass die Zahlung nach Beantragung des MB erfolgt ist und zur Zahlung der Kosten und Zinsen auffordern. Vielleicht macht sie das ja, dann hätte sich Dein Problem erledigt.

Ansonsten würde ich den Antrag umgestalten. Ich denke nicht, dass Du da im Wege der Monierungsantwort eine Berichtigung erreichen kannst.
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icerose
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#3

22.01.2024, 12:49

Werd ich so machen. Danke Dir. :knutsch
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