HILFE (Problem wenn Sitz und Geschäftsanschrift auseinanderfallen)

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KlausOtto123
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#1

04.01.2024, 16:30

Hallo zusammen,

ich möchte einen Mahnantrag stellen, bekomme aber leider immer eine Fehlermeldung. Die Antragstellerin (GmbH) hat ihren Sitz in Berlin (so steht es im Handelsregister, ohne dass dort eine genauere Anschrift hinterlegt ist). Die Geschäftsanschrift der Antragstellerin ist in Hamburg (die Anschrift ist mit einer genauen Adresse, also Straße etc. im HR hinterlegt). Es ist bekanntlich seit langem anerkannt, dass bei einer GmbH der Sitz und die Geschäftsanschrift auseinanderfallen dürfen. Allgemeiner Gerichtsstand der GmbH ist aber immer der Sitz und nicht die Geschäftsanschrift!

Nun wähle ich also als Sitz der Gesellschaft Berlin aus und trage bei der Anschrift die Adresse in Hamburg ein. Das führt aber dazu, dass ich am Ende folgende Fehlermeldung erhalten:

"Fehler: Sitz/Wohnsitz / Kennziffer des Antragstellers / Rechtsanwaltes in eigener Sache befindet sich nicht in dem bzw. gilt nicht für das von Ihnen für die Antragstellung ausgewählte/n Bundesland Berlin. Ändern Sie bitte die Adresse / Kennziffer oder wählen Sie ein anderes Bundesland aus (Menü -> Start -> Bundesland). Bei Antragsteller mit Sitz im Ausland wählen Sie bitte Berlin als Bundesland aus.
Fehler: Es wurde kein Mahngericht ermittelt. Evtl. befindet sich der Antragsteller nicht in dem von Ihnen ausgewählten Bundesland oder es wurde mehr als ein mögliches Mahngericht ermittelt oder es ist für einen Antragsgegner im Ausland noch kein Prozessgericht angegeben worden.
"

Was kann ich tun? Würde ich als Sitz Hamburg angeben, würde das Mahngericht in Hamburg die Sache auf den Tisch bekommen, wäre aber nicht zuständig. Für Berlin gibt es schlicht keine Anschrift der Antragstellerin. Ich habe auch schon versucht, die Antragstellerin statt bei "Firma" bei "Sonstige" einzutragen, aber da bekomme ich das Problem, dass GmbH dort nicht als Rechtsform zur Auswahl steht.


Vielen Dank für Eure Hilfe!!
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Anahid
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#2

05.01.2024, 08:14

Das Sitz und Geschäftsanschrift auseinanderfallen hatte ich tatsächlich noch nie. Nur.....wenn als Sitz Berlin angegeben ist, dann muss da doch auch eine Anschrift hinterlegt sein. Man kann doch nicht irgendeinen beliebigen Sitz einer Gesellschaft auswählen und eintragen lassen. Ich gehe eher davon aus, dass die Firma mal in Berlin war, dann nach Hamburg verzogen ist. Ich würde jetzt tatsächlich das Mahngericht für Hamburg nehmen. Eine andere Möglichkeit sehe ich beim Mahnbescheid nicht; ansonsten musst Du klagen.
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paralegal6
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#3

05.01.2024, 08:25

Eigentlich sollte Sitz nur woanders sein wenn die GmbH im Ausland ist und eine inländische Geschäftsanschrift im HR steht, so kenn ich das zumindest. Dann müsstet ihr ggf mal den Sitz aktualisieren. Wenn du in HH einreichen willst wähl es aus und schau ob ne Monierung kommt. Gerichtsstand kann man ja in den AGB festlegen, was steht denn da? Besonders "sauber" ist das nicht denk ich. Es muss auch über GmbH laufen und nicht einfach irgendwas sonstiges.
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salia81
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#4

05.01.2024, 10:42

Tatsächlich hatte ich auch mal den Fall, dass die Schuldnerfirma ihren Sitz laut Handelsregister in Köln hatte, dort aber keine Anschrift angegeben war. Geschäftsadresse war jedoch in Frankfurt. Als ich Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach Frankfurt gestellt hatte, erklärte sich Frankfurt für unzuständig, da Sitz in Köln angegeben ist und das, obwohl die Firma nicht in Köln ist. Ich musste nach Köln verweisen lassen. Mein Glück war, dass ich den Titel schon hatte

Ich würde tatsächlich Mahnantrag nach Hamburg schicken und abwarten was passiert.
KlausOtto123
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#5

05.01.2024, 12:14

Vielen Dank für Eure schnellen Antworten. Ich habe eine sehr nette Dame beim Mahngericht in Berlin erreicht, die meinte, ich solle die gesamte Hamburger Adresse in das Feld für die Straße und Hausnummer schreiben und dann "Berlin" und die PLZ des Registergerichts in die Zeile für den "Ort". So könne man das System "austricksen". Das habe ich getan und es gab jedenfalls keine Fehlermeldung.

Den Mahnantrag nach Hamburg zu schicken wäre m.E. falsch, da Hamburg nicht zuständig ist.

@paralegal6: Sitz und Geschäftsanschrift können auseinanderfallen. Für den Sitz genügt die Angabe eines Ortes (ohne genaue Anschrift). https://siba-wirtschaftskanzlei.de/blog ... ellschaft/

Liebe Grüße
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#6

08.01.2024, 00:07

Anahid hat geschrieben:
05.01.2024, 08:14
Nur.....wenn als Sitz Berlin angegeben ist, dann muss da doch auch eine Anschrift hinterlegt sein.
Nein, muss es nicht. Die Geschäftsanschrift miss nur im Inland sein.
Anahid hat geschrieben:
05.01.2024, 08:14
Man kann doch nicht irgendeinen beliebigen Sitz einer Gesellschaft auswählen und eintragen lassen.
Doch bei der GmbH geht das, weil nach §4a GmbHG der Satzungssitz entscheidend ist und der Verwaltungssitz irrelevant ist.
Anahid hat geschrieben:
05.01.2024, 08:14
Ich würde jetzt tatsächlich das Mahngericht für Hamburg nehmen.
Hamburg ist aber nicht zuständig.

Für das technische Problem würde ich mal beim Support des Mahnportals nachfragen.
Das muss eigentlich funktionieren.

Ganz notfalls würde ich den Antrag in Hamburg stellen und im Antrag deutlich machen, dass der Sitz der Antragstellerin in Berlin ist und daher zugleich die Verweisung zum AG Wedding beantragen.
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salia81
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#7

08.01.2024, 12:01

Aber auch wenn der Sitz der Gesellschaft in Berlin ist, ohne Straße kann man doch keinen Mahnbescheid beantragen.
pitz
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#8

08.01.2024, 12:08

Naja, das Mahnverfahren wird am Sitz der Gesellschaft eingeleitet. Die Zustellung erfolgt aber an der Geschäftsanschrift der Gesellschaft (die nicht zwingend am (Satzungs-)Sitz der Gesellschaft liegen muss).
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