Haftbefehl und noch keine EV, wie macht ihr das??

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Jara
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1187
Registriert: 23.09.2005, 09:48
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Wohnort: NRW

#1

11.05.2006, 15:22

Ich habe eine Schuldnerin, gegen die bei einem AG ein haftbefehl (nicht von uns beantragt!) vom 08.03.2006 eingetragen ist, EV hat sie aber noch nicht abgegeben.
Ich habe nun die Akte zur Bearbeitung auf dem Tisch.

Was würdet ihr machen, einen "normalen" Vollstreckungsversuch?
Steffi

#2

11.05.2006, 15:38

Entweder abwarten und von Zeit zu Zeit mal fragen, ob sie die EV abgegeben hat und dann das Vermögensverzeichnis anfordern oder einen ZV-Auftrag machen.
Würde sagen kommt drauf an um wie viel es geht
Benutzeravatar
Christina83
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 305
Registriert: 26.04.2006, 11:24
Wohnort: Bamberg

#3

11.05.2006, 15:43

Halli hallo!

Vielleicht kannst du ja übers Vollstreckungsgericht rausfinden wer den Haftbefehl beantragt hat und da mal nachfragen wieso sie noch nicht verhaftet wurde oder wann das passieren soll. Dann würdet ihr euch Arbeit und Geld für die ZV sparen und könntet einfach das Vermögensverzeichnis anfordern wenn die eV abgegeben wurde....
Jara
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1187
Registriert: 23.09.2005, 09:48
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Wohnort: NRW

#4

11.05.2006, 15:55

Nachfrage wer den Haftbefehl beantragt hat ist gar keine schlechte Idee!
habe dort vorhin angerufen um nachzuhören, ob zwischenzeitlich vermögensverzeichnis dort vorliegt, dies war aber nicht der Fall!

Ich finde es irgendwie unnötig jetzt eine normale Zwangsvollstreckung einzuleiten...

Forderung ist relativ gering und die mandantin würde das auch zahlen, wollte jetzt nur mal hören wie andere das so handhaben :-)
man lernt ja nie aus!
Benutzeravatar
Christina83
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 305
Registriert: 26.04.2006, 11:24
Wohnort: Bamberg

#5

11.05.2006, 15:57

Meistens sind die Angestellten vom Vollstreckungsgericht ja sehr auskunftsfreudig :-) Und so ersparste dir Arbeit und die Sache dauert bestimmt auch nicht so schrecklich lang als per ZV-Auftrag......
Jara
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1187
Registriert: 23.09.2005, 09:48
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Wohnort: NRW

#6

16.05.2006, 09:18

hallo,

muss jetzt doch nochmal nachfragen:
wie macht ihr anderen das, wenn ein haftbefehl existiert aber noch kein Vermögensverzeichnis???

:lol:
evelyn m.
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 348
Registriert: 04.04.2006, 12:36
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#7

16.05.2006, 09:30

nach rücksprache mit mandant entscheiden sich die meisten für die durchführung der zv. es gibt ja genug schuldner, die erst nach erlass von haftbefehlen "aufwachen" und dann schnell zahlen, damit sie die ev nicht abgeben müssen.
Lieben Dank und Grüße an alle
evelyn
Ahurani

#8

16.05.2006, 13:35

Hallo!

In unseren Zwangsvollstreckungsaufträgen haben wir bereits den Erlass eines Haftbefehls mit beantragt. Die Sache wird nach fruchtloser Vollstreckung dann an das Gericht abgegeben. Sobald uns der Haftbefehl vorliegt, beauftragen wir den Gerichtsvollzieher mit der Verhaftung. Die eV-Gebühr entsteht ja so und so, ob Du nun die eV selbst abnimmst oder das VV anforderst. Zumindest gibt es einige Auffassungen dazu, dass man die gebühr auch nehmen kann, wenn man NUR das VV anfordert.
Rechnet Ihr das alle eigentlich ab? Wir handhaben das von Mdt. zu Mdt. unterschiedlich.
evelyn m.
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 348
Registriert: 04.04.2006, 12:36
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#9

16.05.2006, 13:39

"nur" anfrage, ob ev abgegeben ist: keine gebühr
anforderung einer abschrift: gebühr
ev-antrag: nadierlich auch a gebiehr! :D
Lieben Dank und Grüße an alle
evelyn
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#10

16.05.2006, 13:41

Aus der Erfahrung heraus reizen viele Schuldner die Untätigkeit bis zur letzten Chance hinaus in der Hoffnung, dass der Gläubiger irgendwann aufgibt. Wenn die Vorleistungskosten nicht zu hoch sind, ist es wohl am einfachsten, mittels eines Kombi-Antrags die Vollstreckung/Abgabe der e.V. zu bewirken. Bekommt man dann "seinen eigenen" HB, kann man den Schuldner auch umgehend vorführen lassen. Vielleicht rollt dann der Rubel, denn der Eintrag in die Schuldnerkartei/Schufa ist im allgemeinen auch heute noch gefürchtet. Wenn den Schuldner das allerdings nicht juckt (er steht ja mit dem HB schon drin), dann weiß man zumindest genau, dass man alles versucht und leider nix erreicht hat.
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Antworten