Fälligstellung nach Stundung
Verfasst: 23.11.2023, 11:03
Hallo miteinander,
nachdem ich zwischenzeitlich etwas "raus aus dem Thema" bin, brauch ich bitte mal Euren seelischen Beistand. Wir haben entgegenkommenderweise zwei Rechnungen gestundet, lt. Vereinbarung "...bis auf weiteres. Der Betrag wird erst nach schriftlicher Aufforderung zur Zahlung fällig, nicht jedoch vor dem 31.12.2023."
Ich würde nun den Schuldner anschreiben, die Rechnungen hiermit fällig zum 01.01.2024 stellen... Und dann?
Gesonderte Frist für Zahlungseingang stellen?
Bei fruchtlosem Fristablauf (welcher...?) Forderung per MB geltend machen?
Planlose Grüße und schon vorab vielen Dank für Hilfe...
Angi
nachdem ich zwischenzeitlich etwas "raus aus dem Thema" bin, brauch ich bitte mal Euren seelischen Beistand. Wir haben entgegenkommenderweise zwei Rechnungen gestundet, lt. Vereinbarung "...bis auf weiteres. Der Betrag wird erst nach schriftlicher Aufforderung zur Zahlung fällig, nicht jedoch vor dem 31.12.2023."
Ich würde nun den Schuldner anschreiben, die Rechnungen hiermit fällig zum 01.01.2024 stellen... Und dann?
Gesonderte Frist für Zahlungseingang stellen?
Bei fruchtlosem Fristablauf (welcher...?) Forderung per MB geltend machen?
Planlose Grüße und schon vorab vielen Dank für Hilfe...
Angi