Seite 1 von 1

Fälligstellung nach Stundung

Verfasst: 23.11.2023, 11:03
von stricksingerle
Hallo miteinander,

nachdem ich zwischenzeitlich etwas "raus aus dem Thema" bin, brauch ich bitte mal Euren seelischen Beistand. Wir haben entgegenkommenderweise zwei Rechnungen gestundet, lt. Vereinbarung "...bis auf weiteres. Der Betrag wird erst nach schriftlicher Aufforderung zur Zahlung fällig, nicht jedoch vor dem 31.12.2023."

Ich würde nun den Schuldner anschreiben, die Rechnungen hiermit fällig zum 01.01.2024 stellen... Und dann? :oops:

Gesonderte Frist für Zahlungseingang stellen?

Bei fruchtlosem Fristablauf (welcher...?) Forderung per MB geltend machen?

Planlose Grüße und schon vorab vielen Dank für Hilfe... :thx

Angi

Re: Fälligstellung nach Stundung

Verfasst: 23.11.2023, 12:32
von icerose
stricksingerle hat geschrieben:
23.11.2023, 11:03
Gesonderte Frist für Zahlungseingang stellen?
Würde ich zumindest machen - die üblichen 14 Tage. Dazu WV 20 Tage notieren, und wenn keine Zahlung da ist, dann (wohl nach Rü mit dem Boss) MB beantragen.

Re: Fälligstellung nach Stundung

Verfasst: 23.11.2023, 13:26
von paralegal6
sowas würde ich mit meinen Mandanten nicht vereinbaren, daher habe ich damit keine Erfahrung. Ich arbeite hier doch nicht umsonst, da werden zumindest Raten vereinbart. Was weiss ich ob der in Insolvenz geht oder so. High risk ist nicht meins. Auf alle Fälle die Verjährung mit im Fristenkalender notieren. Wenn keine Frist auf einer RG steht gilt ja BGB. Ansonsten wie ice

Re: Fälligstellung nach Stundung

Verfasst: 24.11.2023, 14:13
von stricksingerle
Die Vereinbarung stammt nicht aus meiner Feder - ich hätte da ne "richtige" mit Titulierung usw. gemacht... :pfeif

Aber danke schon mal für Euer Feedback... Manchmal braucht man einfach Bestätigung.. :thx