VB - falscher Gläubiger Titel ändern?

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Muedmaus
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#1

18.09.2023, 12:52

Hallo!

Ich habe wegen nicht gezahlter Hausgelder für eine WEG einen Mahnbescheid beantragt. Leider ist erst jetzt bei Zustellung des Vollstreckungsbescheids aufgefallen, dass das Mahngericht nicht die WEG als Antragsteller aufgenommen hat, sondern unser Anwalt persönlich der Antragsteller ist. :patsch

Ich habe in der E-Akte nachgeschaut und dort ist der MB-Antrag korrekt gespeichert - mit WEG als Antragsteller.
Der zuständige Rechtspfleger sagt jetzt, dass ist unser Fehler, beim Mahngericht wäre gar kein Antragsteller eingetragen gewesen. Das sei unser Problem und da der VB ja schon Außenwirkung entfaltet hat, kann er da nix machen.

Der Chef hat Panik und weiß nicht, was er tun soll. Und ich ehrlich gesagt auch nicht.... Neuer MB und der Chef zahlt die Kosten - erscheint mir ein blöder Vorschlag.
Zumal ich mich darauf verlassen können muss, dass das, was ich ausfülle und in der Akte speichere, dann auch ans Mahngericht übermittelt wird, oder?

Wie kriege ich die Kuh jetzt vom Eis????
Ich bin für jeden Hinweis dankbar!
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Anahid
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#2

18.09.2023, 16:56

Hmmm.....also ich hatte noch nie ein solches Problem. Wenn beim Mahngericht kein Antragsteller angegeben war, dann müsste aber doch der MB und der VB gegen Euren Mandanten lauten. Denn nur dann, wenn der Anwalt eigene Vergütungsansprüchte geltend macht, wird der Antragsteller nicht aufgeführt.

Aber egal.

Kuh vom Eis geht m.E. nur durch Abtretung.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Muedmaus
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#3

18.09.2023, 17:16

Wie gesagt, ich habe beim MB-Antrag im Aktenexemplar alles korrekt stehen. Mit dem Exemplar müsste doch eine Titelumschreibung möglich sein?! Zumal auch jemand hätte erkennen können, dass bei Angabe von Rechnung o.ä. deutlich "gem. Beschluss der Eigentümerversammlung" stand. Seit wann können RAe Beschlüsse fassen???

Abtretung vom Chef an die WEG? Wie kriege ich das denn nun wieder beim Mahngericht hin?
In letzter Zeit habe ich nur noch Probleme mit Hagen. Die schicken mir Monierungen, die sinnlos sind oder nicht zu beantworten.

Aber ich danke Dir schon mal für Deinen Tipp!
Pitt
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#4

18.09.2023, 18:06

Abschluss einer Abtretungsvereinbarung und anschließend Rechtsnachfolgeklausel beantragen. Es muss dann noch mal neu zugestellt werden und ich würde vorab beim Vollstreckungsgericht nachfragen, in welcher Form die Abtretungsvereinbarung vorgelegt werden muss. Ob die z.B. eine Unterschriftsbeglaubigung oder eine Beurkundung haben wollen.
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#5

18.09.2023, 23:42

Wenn kein Antragsteller angegeben war hätte eine Monierung kommen müssen.
Den Forderungsgrund prüft das Gericht bekanntlich ja nicht, was soll da auffallen?
Blöde Frage, aber wenn der VB rechtskräftig wird, warum dann nicht einfach vollstrecken?
Natürlich blöd, dass es nicht beim MB aufgefallen ist
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Pitt
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#6

19.09.2023, 06:47

Beim Mahngericht kam der MB-Antrag mit dem RA als Antragsteller an, weshalb auch immer. Wenn man mit dem jetzt vorliegenden Titel in die ZV geht, besteht immer das Risiko, dass da ein Vollstreckungsorgan mal genauer hinschaut. Korrekt geht es hier wohl nur über die Abtretung. Lt. BGH braucht es dafür nicht einmal zwingend eine Unterschriftsbeglaubigung, wenn die Abtretungsvereinbarung sauber formuliert ist und sich die Rechtsnachfolge daraus eindeutig ergibt. Aber wie bereits geschrieben, würde ich da vorab beim zuständigen Vollstreckungsgericht nachfragen, um eine Montierung zu vermeiden.
Manuel
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#7

19.09.2023, 11:59

Ich würde jetzt auch einfach daraus vollstrecken und mich weniger mit dem Mahngericht aufhalten. Wenn die ZV erfolglos verläuft kann der Rechtsanwalt die Forderung doch an den Mdt. in voller Höhe abtreten. Wenn die Gegenseite zahlt hat sich die Sache doch sowieso erledigt.
Muedmaus
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#8

19.09.2023, 16:44

Danke für Eure Hilfe.

Die Gegenseite wird nicht zahlen. Der Verwalter der WEG hat uns jetzt noch 2 ältere VBs eingereicht aus denen wir mit unserem vollstrecken sollen.

Wenn in der Sache alles rund läuft und ich bei der ZV angekommen bin, werde ich mal vom Ergebnis berichten. Falls es irgendwann irgendwem auch mal so geht. ;-)
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#9

19.09.2023, 16:49

Warum sollte die Gegenseite nicht zahlen wenn ein rechtskräftiger Titel vorliegt
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Anahid
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#10

19.09.2023, 17:30

Muedmaus hat geschrieben:
19.09.2023, 16:44
Danke für Eure Hilfe.

Die Gegenseite wird nicht zahlen. Der Verwalter der WEG hat uns jetzt noch 2 ältere VBs eingereicht aus denen wir mit unserem vollstrecken sollen.

Wenn in der Sache alles rund läuft und ich bei der ZV angekommen bin, werde ich mal vom Ergebnis berichten. Falls es irgendwann irgendwem auch mal so geht. ;-)
Wenn 3 Titel vorliegen macht es ja wohl mehr Sinn, erst einmal aus einem zu vollstrecken, um die Kosten zu minimieren.
Aber diese Frage hat nichts mehr mit dem ursprünglichen Thread zu tun.
Fazit: Berichtigung wegen Unrichtigkeit gibt es nicht. Wenn Dein Programm irgendwelche Fehler macht, muss das Gericht das nicht wissen. ;-) Also....bleibt entweder Abtretung einholen oder neues Mahnverfahren einleiten und den falschen Titel entwerten und an den Schuldner aushändigen.
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