MB nach Widerspruch zurücknehmen

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Hühnerhaufen
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#1

31.08.2023, 10:46

Hallo,

ich wollte einmal eure Meinung zu folgendem Sachverhalt hören, obwohl mir eigentlich ziemlich sicher bin:

Wir beantragen MB, die Gegenseite legt Widerspruch ein und zahlt danach einen Teilbetrag. Die Durchführung des streitigen Verfahrens haben wir nicht beantragt.

Nun wird überlegt den Mahnbescheid zurückzunehmen und die Restforderung in einem neuen Klagverfahren zu verfolgen. Warum und weshalb tut hier glaube ich nichts zur Sache.

Es geht um die Kosten für die Rücknahme des MB. Ich bin davon überzeugt, dass wir auf den gesamten Kosten für das MB sitzenbleiben. Es wurde nämlich gefragt, ob aufgrund der Zahlung der Gegenseite noch was von dieser gefordert werden könne.

Ich sage defintiv nein und sehe auch nicht einen Grund dafür, schon wegen der Rücknahme.

Ist das richtig?

Gruß
Hühnerhaufen
Pitt
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#2

31.08.2023, 11:44

Ich stimme Dir zu. Auf welcher Grundlage sollten von der Gegenseite Kosten für das Mahnverfahren erstattet werden, wenn der Mahnbescheid von Euch nach Widerspruch zurückgenommen wird? Da gilt das Gleiche wie bei der Klagerücknahme. Wer den Antrag zurücknimmt, trägt die Kosten des Verfahrens. Wenn aus irgendwelchen prozesstaktischen Gründen das Mahnverfahren wegen der offenen Restforderung nicht fortgesetzt, sondern nun ein neues Klageverfahren eingeleitet werden soll, dann trägt die hierfür entstehenden Mehrkosten der Antragsteller/Kläger.
Hühnerhaufen
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#3

31.08.2023, 11:56

Danke, Pitt.
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paralegal6
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#4

31.08.2023, 11:56

nein. bei Rücknahme muss Gegenseite nichts zahlen. Ich hätte daher das streitige V mit entsprechender Reduzierung gemacht, da ihr das nicht wollt muss Gegner auch nichts zahlen, wie ihr das dann mit dem Mandanten abrechnet wäre zu klären
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Hühnerhaufen
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#5

31.08.2023, 12:41

Danke, das haben wir bereits geklärt.
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