Anrechnung Einigungsgebühr

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Emilia06
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#1

25.08.2023, 22:33

Hallo,
ich soll einen MB machen, soweit so gut.
Jetzt soll ich aber als vorgerichtliche Gebühren neben der Geschäftsgebühr auch eine Einigungsgebühr (1,5) in den MB eintragen. Die Geschäftsgebühr wird ja zur Hälfte angerechnet im streitigen Verfahren, wenn der Gegner Widerspruch eingelegt. Aber was ist mit der Einigungsgebühr?
Sowas gibt es doch gar nicht, in der vorgerichtlichen Rechnung sind auch noch Kopiekosten aufgeführt.

Als vorgerichtliche Gebühren gibt es doch nur die Geschäftsgebühr, Auslagen und MwSt. Da macht man doch keine Einigungsgebühr geltend und auch keine Kopiekosten. Vorangegangen war nur ein Schreiben zur Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung, die ist verstrichen und jetzt soll ich einen MB machen, wie gesagt als vorgerichtliche Kosten Geschäftsgebühr, Einigungsgebühr, Auslagen, Kopiekosten und MwSt.

Ich habe die Vermutung, der Anwalt, mein Chef, hat keine Ahnung.
Sowas ist doch gar nicht möglich, oder sehe ich das falsch?

Danke für eure Hilfe

Grüße
Emilia
:thx
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#2

26.08.2023, 01:20

Wenn ihr euch geeinigt hättet gäbe es kaum einen Mahnantrag, oder ist der gegen den eigenen Mandanten? Dann wäre es aber die HF
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Emilia06
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#3

26.08.2023, 22:08

Der MB ist gegen den Gegner.

Ich meine, die Rechnung war falsch. Es hätte doch nur eine Geschäftsgebühr mit Auslagen und MwSt berechnet werden müssen. Ist doch eigentlich immer so, wenn ein Schreiben zur Zahlungsaufforderung gemacht wird.
:thx
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#4

28.08.2023, 11:54

Es gibt schon auch den Fall, dass sich vorgerichtlich geeinigt wurde, und der Gegner die EG freiwillig übernommen hat, dann aber nicht gezahlt wurde. Nur in diesem Fall könnte der MB wie beschrieben beantragt werden. Die EG ist dann nicht auf irgendwas anzurechnen.
Emilia06
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#5

28.08.2023, 21:45

Kommt dann aber keine Monierung vom Gericht?
Es kann höchstens eine 0,75 Geschäftsgebühr angerechnet werden.
Die Anwältin hat eine 1,5 Geschäftsgebühr und eine 1,5 Einigungsgebühr berechnet und dann noch Kopiekosten.
Nehme ich den gesamten Rechnunhsbetrag in den MB und rechne nur eine 0,75 Geschäftsgebühr an?
:thx
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#6

29.08.2023, 10:43

Ja, genau so. Kann sein, dass Monierung kommt, dann musst Du das halt erklären. Ich würde aber erstmal checken, ob die Gebühren wirklich so entstanden (und erstattungsfähig sind), bevor ich den MB beantrage.
Emilia06
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#7

29.08.2023, 21:02

Ok, danke dir
Das mach ich.
Viele Grüße
Emilia
:thx
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