Kostennachricht Mahnbescheid

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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alissia79
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#1

24.08.2023, 12:12

Hallo,

seitdem wir für die Bearbeitung unserer Mahnsachen den Ausbaugrad auf 128 erhöht haben, erhalten wir statt der gewöhnlichen Kostennachrichten für den Mahnbescheid nur noch formlose Mitteilungen. Da unsere Mandanten Gewerbetreibenden sind, können diese damit wenig anfangen und benötigen für ihre Buchhaltung "echte" Rechnungen. Müssen wir daher die Zusendung der Kostennachricht über EDA wieder abbestellen oder gibt es eine andere Möglichkeit die ursprünglichen Rechnungen zu erhalten?
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Anahid
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#2

24.08.2023, 12:46

Weiß ich nicht. Aber unabhängig davon wird auf Gerichtskosten keine Mehrwertsteuer berechnet, sodass eine "Rechnung" nicht erforderlich ist.

Meine Mandanten bekommen übrigens, sobald ich den MB beantragt habe, eine Rechnung inkl. der Gerichtskosten (da diese bei uns eingezogen werden). Da hab ich das Problem dann schon einmal gar nicht. ;-)
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Oliverreinhardt2
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#3

24.08.2023, 13:07

alissia79 hat geschrieben:
24.08.2023, 12:12
Müssen wir daher die Zusendung der Kostennachricht über EDA wieder abbestellen oder gibt es eine andere Möglichkeit die ursprünglichen Rechnungen zu erhalten?
Hallo,

einen Ausbaugrad "128", gibt es nicht, der Maximalwert ist: "127".

Jedoch muss im EDA-Verfahren die Mitteilung des sog. Ausbaugrades für das EDA-Verfahren im Vorfeld geklärt worden sein. I.d.R. ist es der Ausbaugrad "127", bedeutet: Es wird alles via EDA mitgeteilt.
Kostennachrichten für MB via EDA hat den Ausbaugrad: "01", für den VB den Ausbaugrad: "04". Das hier ist gut zum Verständnis.

Wenn ihr Teilbereiche im EDA-Verfahren nicht erhalten wollt (sondern auf dem klassischen Weg), so müsst ihr ggü. dem Mahngericht euren vorhandenen Ausbaugrad mittels einem formlosen Schreiben ändern. Dies dauert erfahrungsgemäß bis zu 2 Wochen. Es empfiehlt sich daher, ab dem Zeitpunkt des Änderungsantrages und der finalen Mitteilung über den geänderten Ausbaugrad, für eure gewerblichen Mdt. keine MBs zu beantragen. Denn ab Eingang bei dem Mahngericht wird eure Kennziffer "temporär gesperrt", und ihr erhaltet sodann Monierungen.

Sobald euch die Mitteilung des geänderten Ausbaugrades vorliegt, so müsst ihr dies in eurem RA-Programm zwingend abändern / anpassen. Sonst folgen Monierungen.

Die Änderungen in RA-Micro nimmst du vor.
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
:yeah
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