Habe einen Fehler beim Antrag eines gerichtlichen Mahnverfahrens gemacht. Für einen Mandanten aus Hamburg, der einen Schuldner in der Schweiz hat, habe ich das gerichtliche Mahnverfahren an das Amtsgericht Altona übermittelt. Ich dachte, man muss den Mahnbescheid für einen ausländischen Schuldner jeweils an das zentrale Mahngericht des Bundeslandes einreichen, in dem der Mandant, der also das Mahnverfahren einleitet, seinen Sitz hat. Nun dachte ich, dass wäre für Hamburg das Amtsgericht Altona. Sehr ärgerlich, denn da Altona nicht zuständig ist, muss der Mandant erst einmal beweisen, dass der Gerichtsstand woanders ist (anderer Bezirk Hamburg), hat einen Termin mit Zeugenbefragung etc. und es geht noch gar nicht um die Sache selbst!
Nun finde ich gerade wieder im Netz, dass das Amtsgericht Altona als zuständiges Mahngericht für alle Antragsteller mit Sitz in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern ist. Was verstehe ich falsch?
Danke im Voraus!
Fehler bei Zuständigkeit/Schuldner im Ausland
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Gruß
Oli
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Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
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komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
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- paralegal6
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HH hat ja mehrere Gerichte, wo hat er denn seinen Sitz? Altona generell gilt nur bei Inland
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Tja, blöd gelaufen. Danke!Oliverreinhardt2 hat geschrieben: ↑19.07.2023, 13:39Hallo,
schau mal hier.
Das zuständige Gericht richtet sich nach § 703d II ZPO.