MB verwirkt?

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pidellal
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#1

18.07.2023, 08:36

Zum Sachverhalt:
Gegen unseren Mandanten wurden eine MB erlassen am 04.05.2021
Wir haben Widerspruch eingelegt
Am 30.06.2021 erreichte uns die Abgabenachricht des Gerichtes
Am 16.12.2022 hat die GS das Verfahren wieder aufgerufen und den Anspruch begründet
Diesen Schriftsatz haben wir am 11.07.2023 Fristen bzgl. Verteidigungsanzeige und Erwiderung erhalten
Jetzt sind wir hier unterschiedlicher Meinung: Ist der MB verwirkt oder nicht? (1/2-Jahresfrist)
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2

18.07.2023, 09:10

Verwirkt ist da gar nichts. Die 1/2-Jahresfrist bezieht sich auf die Hemmung der Verjährung. Ob der Anspruch mittlerweile verjährt ist, müsstet Ihr prüfen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Oliverreinhardt2
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#3

18.07.2023, 09:14

Hallo,

der MB ist nicht verwirkt, da er innerhalb der 6-Monats-Frist in das streitige Verfahren übergegangen ist, § 701 ZPO, i.V.m. § 696 ZPO.
Der Kläger hat nach Aufforderung des Gerichts seinen Anspruch innerhalb einer v. d. Gericht zu setzenden Frist, 2-Wochen, seinen Anspruch nicht begründet, tritt Verfahrensstillstand mit der Folge des § 204 II BGB, ein.
Der Kläger muss einen Antrag auf mdl. Verhandlung stellen, dass Gericht setzt dann eine Frist zur Anspruchsbegründung förmlich fest und diese sollte der Kläger einhalten.

HAUFE Mahnverfahren & Vollstreckungsbescheid
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
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komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
:yeah
pidellal
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#4

18.07.2023, 09:37

Perfekt. Vielen lieben Dank
Oliverreinhardt2
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#5

18.07.2023, 10:55

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