Ich benötige ehrlich Eure Hilfe.
Heute schrieb ich grad einen Vollstreckungsauftrag, als mein Chef bei mir rein kam und meinte, ich solle noch die Tageszinsen aus 1. einem Kostenfestsetzungsbeschluss und 2. einem Nettomietzinsbetrag (der ja Teil der Hauptforderung ist) berechnen. Allerdings nicht mit den restlichen Kosten addieren. Ich habe das ganze geschickt auf morgen verschoben.
Könnt ihr mir helfen? Ich habe noch nie diese Tageszinsen ausgerechnet, gibt es da eine gewisse Formel? Ist der aktuelle Basiszinssatz (1,37%) auch ausschlaggebend?
Besten Dank im voraus!
Tageszinsen
Ich hoffe du meinst die folgende Formel zur Berechnung der Zinsen. Zumindest nutzen wir diese, wenn wir bei nem Vollstreckungsantrag die Zinsen berechnen:
Hauptforderung x Anzahl der (Zins-)Tage x (5% + Basiszins = 6,37 ) und das alles geteilt durch 360 x 100
Beispiel:
Deine Hauptforderung beträgt 400,00 EUR seit dem 12.03. 2006.
Du stellst deinen ZV-Antrag am 10.05.2005, so dass du insgesamt 29 Zinstage hast.
Deine Zinsen für diese Forderung betragen somit vom 12.03. bis 10.05.06 2,05 EUR.
Ich hoffe, du kannst die Berechnung nachvollziehen. Ist schon ein bischen spät.
Hauptforderung x Anzahl der (Zins-)Tage x (5% + Basiszins = 6,37 ) und das alles geteilt durch 360 x 100
Beispiel:
Deine Hauptforderung beträgt 400,00 EUR seit dem 12.03. 2006.
Du stellst deinen ZV-Antrag am 10.05.2005, so dass du insgesamt 29 Zinstage hast.
Deine Zinsen für diese Forderung betragen somit vom 12.03. bis 10.05.06 2,05 EUR.
Ich hoffe, du kannst die Berechnung nachvollziehen. Ist schon ein bischen spät.
Uups, danke wifey für den Hinweis. Hab doch glatt nen Monat unterschlagen, na ich sag doch es ist schon spät.
Richtig lauten müsste es demnach: 59 Zinstage.
Somit betragen die Zinsen vom 12.03. - 10.05.06 insgesamt 4,18 EUR.
Tut mir leid, werd jetzt auch mein Bett aufsuchen!!!
Richtig lauten müsste es demnach: 59 Zinstage.
Somit betragen die Zinsen vom 12.03. - 10.05.06 insgesamt 4,18 EUR.
Tut mir leid, werd jetzt auch mein Bett aufsuchen!!!