Antrag auf Erlass eines PFÜBs korrigieren
Verfasst: 20.06.2023, 14:31
Hallo an Alle,
ich habe Antrag auf Erlass eines PFÜBs beim AG Kreuzberg gestellt und erlebe jetzt zum ersten Mal, dass moniert wird, dass auf Seite 3 bereits Zinsen ausgerechnet sind..das geht meiner Meinung nach doch automatisch. RA-Micro rechnet bis zum Antrag des PFÜBs die Zinsen aus und dann ist angekreuzt "weitere Zinsen ab ...." aus der Hauptforderung. Wir haben nur einen Titel und auch keine Zahlung, habe halt ins Foko eingetragen: Hauptforderung....nebst 5% Zinsen über Basiszins seit...(ergibt sich aus dem Titel).
Vor der Rechtspflegerin kommt jetzt:"Es werden auf Seite 3 bereits betragsmäßig ausgerechnete Zinsen geltend gemacht. Diesbezüglich ist eine detaillierte Aufstellung einzureichen, aus der die genauen Berechnungsmodalitäten (Zinshöhe, Zinsbeginn, etc.) für die angegebenen Beträge ersichtlich sind. Die Zinsberechnung muss nachvollziehbar und prüfbar sein. Alternativ kann Seite 3 des Antrages dahingehend abgeändert werden, dass der bereits errechnete Zinsbetrag gestrichen und der Zinsbeginn entsprechend der Angabe im Titel eingetragen wird.
Also an die Berliner/innen hier: Kommt immer diese Monierung, wenn Zinsen bereits ausgerechnet sind?
Ich würde jetzt ja gerne Seite 3 des Antrages ändern (auf Seite 8 muss auch noch was geändert werden) und jetzt endlich meine eigentliche Frage :Wie macht Ihr das? Der PFÜB ist ja im PDF-Format und dieses kann ich ja nicht ändern. Muss ich jetzt tatsächlich, quasi nur für uns, einen neuen PFÜB herstellen, dann die Seiten 3 und 8 per beA ans Gericht schicken und den Rest hier wieder löschen? Weil bei einem neuen Antrag bucht man ja automatisch neue Gebühren ein...
Kann jemand helfen?
ich habe Antrag auf Erlass eines PFÜBs beim AG Kreuzberg gestellt und erlebe jetzt zum ersten Mal, dass moniert wird, dass auf Seite 3 bereits Zinsen ausgerechnet sind..das geht meiner Meinung nach doch automatisch. RA-Micro rechnet bis zum Antrag des PFÜBs die Zinsen aus und dann ist angekreuzt "weitere Zinsen ab ...." aus der Hauptforderung. Wir haben nur einen Titel und auch keine Zahlung, habe halt ins Foko eingetragen: Hauptforderung....nebst 5% Zinsen über Basiszins seit...(ergibt sich aus dem Titel).
Vor der Rechtspflegerin kommt jetzt:"Es werden auf Seite 3 bereits betragsmäßig ausgerechnete Zinsen geltend gemacht. Diesbezüglich ist eine detaillierte Aufstellung einzureichen, aus der die genauen Berechnungsmodalitäten (Zinshöhe, Zinsbeginn, etc.) für die angegebenen Beträge ersichtlich sind. Die Zinsberechnung muss nachvollziehbar und prüfbar sein. Alternativ kann Seite 3 des Antrages dahingehend abgeändert werden, dass der bereits errechnete Zinsbetrag gestrichen und der Zinsbeginn entsprechend der Angabe im Titel eingetragen wird.
Also an die Berliner/innen hier: Kommt immer diese Monierung, wenn Zinsen bereits ausgerechnet sind?
Ich würde jetzt ja gerne Seite 3 des Antrages ändern (auf Seite 8 muss auch noch was geändert werden) und jetzt endlich meine eigentliche Frage :Wie macht Ihr das? Der PFÜB ist ja im PDF-Format und dieses kann ich ja nicht ändern. Muss ich jetzt tatsächlich, quasi nur für uns, einen neuen PFÜB herstellen, dann die Seiten 3 und 8 per beA ans Gericht schicken und den Rest hier wieder löschen? Weil bei einem neuen Antrag bucht man ja automatisch neue Gebühren ein...
Kann jemand helfen?