Antrag auf Erlass eines PFÜBs korrigieren

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Rehlein39
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#1

20.06.2023, 14:31

Hallo an Alle,

ich habe Antrag auf Erlass eines PFÜBs beim AG Kreuzberg gestellt und erlebe jetzt zum ersten Mal, dass moniert wird, dass auf Seite 3 bereits Zinsen ausgerechnet sind..das geht meiner Meinung nach doch automatisch. RA-Micro rechnet bis zum Antrag des PFÜBs die Zinsen aus und dann ist angekreuzt "weitere Zinsen ab ...." aus der Hauptforderung. Wir haben nur einen Titel und auch keine Zahlung, habe halt ins Foko eingetragen: Hauptforderung....nebst 5% Zinsen über Basiszins seit...(ergibt sich aus dem Titel).

Vor der Rechtspflegerin kommt jetzt:"Es werden auf Seite 3 bereits betragsmäßig ausgerechnete Zinsen geltend gemacht. Diesbezüglich ist eine detaillierte Aufstellung einzureichen, aus der die genauen Berechnungsmodalitäten (Zinshöhe, Zinsbeginn, etc.) für die angegebenen Beträge ersichtlich sind. Die Zinsberechnung muss nachvollziehbar und prüfbar sein. Alternativ kann Seite 3 des Antrages dahingehend abgeändert werden, dass der bereits errechnete Zinsbetrag gestrichen und der Zinsbeginn entsprechend der Angabe im Titel eingetragen wird. :kopfkratz

Also an die Berliner/innen hier: Kommt immer diese Monierung, wenn Zinsen bereits ausgerechnet sind?

Ich würde jetzt ja gerne Seite 3 des Antrages ändern (auf Seite 8 muss auch noch was geändert werden) und jetzt endlich meine eigentliche Frage :oops: :Wie macht Ihr das? Der PFÜB ist ja im PDF-Format und dieses kann ich ja nicht ändern. Muss ich jetzt tatsächlich, quasi nur für uns, einen neuen PFÜB herstellen, dann die Seiten 3 und 8 per beA ans Gericht schicken und den Rest hier wieder löschen? Weil bei einem neuen Antrag bucht man ja automatisch neue Gebühren ein...

Kann jemand helfen?
Oliverreinhardt2
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#2

20.06.2023, 14:38

Hallo,

genau das Gleiche Problem hatten wir mit dem Gericht auch vor 2 Wochen. Ich habe es mir dann einfach gemacht:

"...wird in Beantwortung der gerichtlichen Verfügung ein Ausdruck des aktuellen Forderungskontos, mit Stand des Antrages auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an das Gericht übersandt mit der Bitte, die auf der monierten Seite: 3 des amtlichen Formulars eingetragenen Beträge zu streichen und auf das als Anlage beigefügte Forderungskonto zu verweisen.

Dies wurde via beA übersandt und 4 Tage danach lag uns die Erlassmitteilung vor. :yeah

Schade nur, dass sich dies offenbar als Automatismus bei diesem Gericht verhält... :nachdenk
Gruß
Oli
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Rehlein39
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#3

20.06.2023, 15:13

Danke...das ist wirklich eine gute Idee und wenn es bei Dir funktioniert hat, sollte es doch bei mir auch gehen!
Oliverreinhardt2
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#4

20.06.2023, 15:14

Rehlein39 hat geschrieben:
20.06.2023, 15:13
Danke...das ist wirklich eine gute Idee und wenn es bei Dir funktioniert hat, sollte es doch bei mir auch gehen!
Korrekt, zumal wir den gleichen Wortlaut bzgl. Seite 3 v.d.AG erhalten haben... :panik
Gruß
Oli
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Rehlein39
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#5

12.07.2023, 08:19

Nur noch eine kurze Mitteilung: PFÜB ist nunmehr umgehend erlassen worden...Danke nochmal an Oli!
Oliverreinhardt2
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#6

12.07.2023, 08:29

Rehlein39 hat geschrieben:
12.07.2023, 08:19
Nur noch eine kurze Mitteilung: PFÜB ist nunmehr umgehend erlassen worden...Danke nochmal an Oli!
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