Verzugskostenpauschale § 288 Abs. 5 S. 1 BGB

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Ingress
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#1

20.06.2023, 12:00

Hallöchen zusammen,

wo trage ich denn im Antrag die Verzugskostenpauschale § 288 Abs. 1 S. 1 BGB (40,00 EUR) richtig ein? Hatte diese als sonstige Nebenforderung als unverzinsliche Kosten angegeben und bekomme folgende Monierung:

Beanstandung:
Bei der im Mahnbescheidsantrag geltend gemachten sonstigen
Nebenforderung ist die Bezeichnung nicht zulässig.
Oliverreinhardt2
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#2

20.06.2023, 13:04

Hallo,

die Pauschale ist unter "andere Nebenforderung", einzutragen.
Im online-Mahnantrag findet man diese als eigenständigen Punkt: "Pauschale § 288 Abs. 5 BGB".
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
:yeah
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