Titel-Inkasso geerbter Honorarforderungen

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#1

18.06.2023, 20:54

Hallo,

ich habe vor kurzem leider meinen Vater beerbt, der auch Rechtsanwalt war. Beim Sortieren der Akten habe ich auch eine Reihe titulierter Honorarforderungen gefunden, zum Teil mit erfolglosen Vollstreckungsversuchen, zum Teil noch nicht einmal das. Ich möchte damit möglichst wenig Arbeit haben, aber auch nichts unnötig herschenken. Deswegen habe ich an Titel-Inkasso bzw. Langzeitüberwachung gedacht.

Schreiben Gerichte die Vollstreckungsklauseln inzwischen auch nur anhand des Eröffnungsprotokolls eines eigenhändigen Testaments auf den/die Erben um oder ist in der Praxis immer noch ein eröffnetes notarielles Testament bzw. Erbschein nötig? Einen Erbschein habe ich bislang nicht benötigt, und ob ich die Kosten für das Erbscheinverfahren noch investieren will, müsste ich mir gut überlegen.

Wie wahrscheinlich ist es überhaupt, dass da nach Jahren bzw. Jahrzehnten noch mal was rumkommt? Ja, für Inkasso-Büros scheint es sich zu lohnen, aber lohnt es sich auch für mich, wenn ich erst mal alle Klauseln auf umschreiben lassen muss?
Pitt
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#2

20.06.2023, 17:40

Für die Titelumschreibung wird ein Erbschein benötigt, wenn nur ein privatschriftliches Testament vorliegt.
Je älter der Titel, desto wahrscheinlicher hat es auch auf Seiten des Schuldners Änderungen gegeben. Da könnte man über eine Internetrecherche vorab nach Infos suchen. Zu den Erfolgsaussichten: Wenn Dein Vater die ZV irgendwann eingestellt oder er von der Titulierung abgesehen hat, hatte das wahrscheinlich seine Gründe. Bei erfolgloser ZV in der Vergangenheit könnte man überlegen, zunächst nur die Vermögensauskunft einzuholen. Ganz ohne Kosten funktioniert es halt nicht. Wie gesagt, ich würde zunächst im Internet recherchieren, ob es dort aktuelle Infos zu den Schuldnern gibt. Bei jahrzehntealten Forderungen müsste man dann auch im Falle der Titulierung das Risiko eines Verwirkungseinwands einkalkulieren.
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#3

21.06.2023, 12:42

Erbschein benötigt an so oder so für Banken etc
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pitz
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#4

21.06.2023, 14:07

Meines Erachtens ist ein Erbschein bei Vorliegen eines notarielle beurkundeten Testaments nicht notwendig (auch nicht für Banken etc.).
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#5

21.06.2023, 14:31

oben schrieb sie "eigenhändiges", also nichts notarielles
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#6

21.06.2023, 14:41

paralegal6 hat geschrieben:
21.06.2023, 14:31
oben schrieb sie "eigenhändiges", also nichts notarielles
Ah. Hatte deinen Post als nicht explizit auf den Ursprungspost bezogen (und mehr als generelle Anmerkung) gelesen - mea culpa (und die des Wetters...) :augenreib
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