Hi ihr…
Also mein problem ist folgendes:
1. Zugewinnausgleich erledigt. Gegenseite legt gegen erstinstanzliches urteil berufung ein. Gegenseite hätte an unseren mandanten Betrag XXX EUR zahlen müssen. Das urteil wurde gegen sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt.
2. in der gleichen sache hat unser mandant einen betrag von XXX EUR an uns abgetreten. Die urkunde musste ich durch GV zustellen lassen, damit ich dann eine zwangssicherungshypothek eintragen lassen kann.
Und jetzt das eigentliche problem:
Chef meint, wenn ich die Originalurkunde wieder erhalten habe muss ich mit dieser eine pfändung des zugewinnausgleichanspruchs bei der gegnerin beantragen. Versteh nicht, was die abgetretene forderung von unserem mandanten mit dem urteil über den zugewinn zu tun hat.
Da ich so einen fall noch nie hatte, bin ich damit einfach überfordert. Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Danke schon mal.
Sicherungsvollstreckung
Hallo Day,
erst mal herzlich Willkommen hier.
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, finde ich es ganz logisch:
Euer Mandant tritt seine Forderung (gegenüber der Gegnerin) an Euch ab (wundert mich immer wieder, dass Anwälte so was machen ) also könnt Ihr aufgrund dieser (zugestellten) Forderungsabtretung das Geld der Gegenseite beanspruchen.
Oder hat Euer Mandant nicht die ausgeurteilte Forderung abgetreten sondern eine Forderung z. B. gegen Mister X??
Aber Du hast doch geschrieben "in der gleichen Sache" .....
Also müßte es passen und Ihr dürft jetzt versuchen, an das Geld zu kommen, ohne dass Eurem Mandanten durch die ZV weitere Kosten entstehen
Wer hat ne andere Meinung bzw. kann mich eines Besseren belehren?
erst mal herzlich Willkommen hier.
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, finde ich es ganz logisch:
Euer Mandant tritt seine Forderung (gegenüber der Gegnerin) an Euch ab (wundert mich immer wieder, dass Anwälte so was machen ) also könnt Ihr aufgrund dieser (zugestellten) Forderungsabtretung das Geld der Gegenseite beanspruchen.
Oder hat Euer Mandant nicht die ausgeurteilte Forderung abgetreten sondern eine Forderung z. B. gegen Mister X??
Aber Du hast doch geschrieben "in der gleichen Sache" .....
Also müßte es passen und Ihr dürft jetzt versuchen, an das Geld zu kommen, ohne dass Eurem Mandanten durch die ZV weitere Kosten entstehen
Wer hat ne andere Meinung bzw. kann mich eines Besseren belehren?
Viele Grüße
ich
ich
- Day
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- Wohnort: Rottenburg
hi wifey...
hey danke für die supi schnelle antwort.
also das sind 2 verschiedene forderungen. die an uns abgetretene, ist eine forderung, die wir gegenüber unserem mandanten haben, honoraransprüche. diese lass ich durch eine zwangssicherungshypothek eintragen, damit unser honorar erstmal gesichert ist.
bei der ausgeurteilten forderung handelt es sich um den zugewinnausgleichsanspruch von unserem mandanten gegenüber seiner exfrau.
also so gesehen, hat die forderung urkunde mit forderung urteil nichts zu tun und irgendwie wieder doch *gg* das ist das, was mich zum verzweifeln bringt.
Grüssle *bald feierabend* *hechel*
hey danke für die supi schnelle antwort.
also das sind 2 verschiedene forderungen. die an uns abgetretene, ist eine forderung, die wir gegenüber unserem mandanten haben, honoraransprüche. diese lass ich durch eine zwangssicherungshypothek eintragen, damit unser honorar erstmal gesichert ist.
bei der ausgeurteilten forderung handelt es sich um den zugewinnausgleichsanspruch von unserem mandanten gegenüber seiner exfrau.
also so gesehen, hat die forderung urkunde mit forderung urteil nichts zu tun und irgendwie wieder doch *gg* das ist das, was mich zum verzweifeln bringt.
Grüssle *bald feierabend* *hechel*
Wie jetzt???Day hat geschrieben:
also das sind 2 verschiedene forderungen. die an uns abgetretene, ist eine forderung, die wir gegenüber unserem mandanten haben, ....
bei der ausgeurteilten forderung handelt es sich um den zugewinnausgleichsanspruch von unserem mandanten gegenüber seiner exfrau.
übrigens: woher kommst Du?
Viele Grüße
ich
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- Day
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siehste so gehts mir auch. steh auch da und versteh nur bahnhof.
nee ist blöd zu beschreiben. anscheinend muss ich die notarielle urkunde und das urteil nehmen und damit eine pfändung bei der exfrau unseres mandanten machen.
wenn ich nur das urteil, also urteil zugewinn, nehmen müsste, würd ichs noch einigermaßen begreifen. aber was da noch die urkunde (urkunde über honoraransprüche gegenüber unseres mandanten) zu suchen hat, versteh ich net.
p.s. komm aus tübingen
grüssle
nee ist blöd zu beschreiben. anscheinend muss ich die notarielle urkunde und das urteil nehmen und damit eine pfändung bei der exfrau unseres mandanten machen.
wenn ich nur das urteil, also urteil zugewinn, nehmen müsste, würd ichs noch einigermaßen begreifen. aber was da noch die urkunde (urkunde über honoraransprüche gegenüber unseres mandanten) zu suchen hat, versteh ich net.
p.s. komm aus tübingen
grüssle
1. wieso lasst ihr euch eine honorarforderung, die ihr an euren mandantan habt, an euch durch den mandanten abtreten ?Day hat geschrieben:hi wifey...
hey danke für die supi schnelle antwort.
also das sind 2 verschiedene forderungen. die an uns abgetretene, ist eine forderung, die wir gegenüber unserem mandanten haben, honoraransprüche. diese lass ich durch eine zwangssicherungshypothek eintragen, damit unser honorar erstmal gesichert ist.
bei der ausgeurteilten forderung handelt es sich um den zugewinnausgleichsanspruch von unserem mandanten gegenüber seiner exfrau.
also so gesehen, hat die forderung urkunde mit forderung urteil nichts zu tun und irgendwie wieder doch *gg* das ist das, was mich zum verzweifeln bringt.
Grüssle *bald feierabend* *hechel*
2. wie willst du mit der abtretung eine sicherungshypothek eintragen lassen ?
ist es vielleicht so:
euer mandant hat zur sicherung euerer honorarforderung einen teilbetrag der ausgeurteilten forderung (gegenseite muß an mandanten zahlen) an euch abgetreten ?
dann brauchst du für einmal die abtretungserklärung (mit der allein wirst du aber keine sicherungshypothek eintragen lassen, da die drei verdächtigen für die vollstreckung fehlen) und den seinerzeitigen erwirkten titel (ggfs. über einen teilbetrag), der selbstverständlich hinsichtlich kklausel auf euch lauten muss / umgeschrieben werden muss. ggfs. müssen die unterschriften unter der abtretung öffentlich beglaubigt werden und die abtretung durch euch angenommen werden.
- Day
- Forenfachkraft
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hallo peterchen...
so mein problem scheint in greifbarer nähe gelöst zu werden. seh schon das licht am ende des tunnels
hab mir das alles viel zu kompliziert gedacht, weil mein chef, wieder mal, ein wort in den raum schmeisst, und dann kannst zusehen, was du draus machst. kommt dem ein oder anderen vielleicht bekannt vor.
aber ich danke euch vielmals für die hilfe
so mein problem scheint in greifbarer nähe gelöst zu werden. seh schon das licht am ende des tunnels
hab mir das alles viel zu kompliziert gedacht, weil mein chef, wieder mal, ein wort in den raum schmeisst, und dann kannst zusehen, was du draus machst. kommt dem ein oder anderen vielleicht bekannt vor.
aber ich danke euch vielmals für die hilfe