Versäumnisurteil-Wiedereinsetzung

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
mistral

#21

18.10.2023, 21:56

Adora Belle hat geschrieben:
16.10.2023, 11:36
mistral hat geschrieben:
16.10.2023, 10:40
Frage: Wie kann sich der Gäubiger davor schützen, dass die Zustellung nachträglich für unwirksam erklärt wird?
Ich sag es jetzt noch ein einziges mal. Das kann er nicht. Und es ist auch nicht nötig. Man kann sich nicht gegen alle Eventualitäten im Prozess (wie im Leben überhaupt) vorher absichern.
Es ist ja auch das erste mal, dass du das hier sagst. Bisher hattest du noch gar nicht geschrieben, dass der Gläubiger sich nicht davor absichern kann.
(Weil du andeutest, dass du das hier schon öfter gesagt hättest).

Doch, es ist sehr wohl nötig, dass sich der Gläubiger davor absichert!
Wenn wir einen Mahnbescheid mit 40.000 Euro an einen Schuldner zustellen, dann wollen wir auf jeden Fall vermeiden, dass die Zustellung später für unwirksam erklärt wird.
Für Adora Belle ist es ja offensichtlich nicht schlimm, wenn der Vollstreckungsbescheid Jahre später für unwirksam erklärt wird. Sind ja nur 40.000 Euro die dann verloren sind. Dagegen muss man sich ja nicht absichern. Der Mandant ist dann der Dumme. Aber das ist ja nicht schlimm, hauptsache der Anwalt hat sein Geld verdient.
mistral

#22

18.10.2023, 22:05

Ich finde es schon beängstigend, wenn der Schuldner 4 Jahre später nur sagen muss:
"Ich hatte an der Meldeanschrift, wo der Mahnbescheid zugestellt wurde leider nicht meinen gewöhnlichen Aufenthalt. Ich hatte ja auch noch eine zweite Wohnung im Ausland, wo ich auch gemeldet war und dort war mein gewöhnlicher Aufenthalt.
Hier sind mein Freund und meine 2 Verwandten, die bezeugen können, dass im Ausland mein gewöhnlicher Aufenthalt war und nicht dort, wo der Mahnbescheid zugestellt wurde."

Mich würde interessieren, ob das ausreicht, dass die Zustellung für unwirksam erklärt wird?
Oliverreinhardt2
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#23

19.10.2023, 07:18

Hallo,

ich denke, "man dreht sich mit deinen Fragekonstellationen" im Kreis, welche inhaltlich immer auf dasselbe kommen, nur von dir mit anderen Worten umformuliert werden.
Es wäre wirklich schön, wenn dies deinerseits geändert wird.

Und mit derartigen Sätzen: "Für Adora Belle ist es ja offensichtlich nicht schlimm, wenn der Vollstreckungsbescheid Jahre später für unwirksam erklärt wird. Sind ja nur 40.000 Euro die dann verloren sind. Dagegen muss man sich ja nicht absichern. Der Mandant ist dann der Dumme. Aber das ist ja nicht schlimm, hauptsache der Anwalt hat sein Geld verdient." kommt man hier ohnehin nicht weiter.


Angenehmen Arbeitstag dir.
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
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komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
:yeah
Pitt
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#24

19.10.2023, 08:05

@Oli :good
@mistral: Anahid hat die Frage beantwortet. Das sind letztlich immer einzelfallbezogene Entscheidungen des Gerichts, das je nach Sachvortrag der Parteien für oder gegen die Wiedereinsetzung entscheidet. Ich hatte solche Fälle hier auch schon und kann dazu nur sagen, dass es allein mit der Behauptung des Schuldners, er habe dort nicht mehr gewohnt, nicht getan ist und auch die von Dir ins Spiel gebrachten Zeugen, die er dann aus dem Hut zaubern könnte, nichts daran ändern, dass das Gericht sich eben nicht einseitig auf die Aussagen einer Seite verlässt, sondern immer den Vortrag beider Seiten prüft, abwägt und dann entscheidet.
Solche Fälle von "unwirksamer Zustellung" wurden zigmal entschieden und unter anderem auch mehrfach in diversen Foren besprochen, z. B. auch hier:
https://www.rechtspflegerforum.de/forum ... h-erfolgt/
Eine stets wirksames "Allheilmittel" gegen den Einwand einer unwirksamen Zustellung kann das Forum daher nicht liefern.
Oliverreinhardt2
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#25

19.10.2023, 08:08

Pitt hat geschrieben:
19.10.2023, 08:05
@Oli :good
:knutsch
Gruß
Oli
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#26

19.10.2023, 10:59

Ich bin dann auch raus. Meine Geduld ist halt auch endlich, und auf dem Aufgeregtheitslevel mag ich ohnehin nicht diskutieren.
mistral

#27

19.10.2023, 16:12

Pitt hat geschrieben:
19.10.2023, 08:05
@Oli :good
@mistral: Anahid hat die Frage beantwortet. Das sind letztlich immer einzelfallbezogene Entscheidungen des Gerichts, das je nach Sachvortrag der Parteien für oder gegen die Wiedereinsetzung entscheidet. Ich hatte solche Fälle hier auch schon und kann dazu nur sagen, dass es allein mit der Behauptung des Schuldners, er habe dort nicht mehr gewohnt, nicht getan ist und auch die von Dir ins Spiel gebrachten Zeugen, die er dann aus dem Hut zaubern könnte, nichts daran ändern, dass das Gericht sich eben nicht einseitig auf die Aussagen einer Seite verlässt, sondern immer den Vortrag beider Seiten prüft, abwägt und dann entscheidet.
Solche Fälle von "unwirksamer Zustellung" wurden zigmal entschieden und unter anderem auch mehrfach in diversen Foren besprochen, z. B. auch hier:
https://www.rechtspflegerforum.de/forum ... h-erfolgt/
Eine stets wirksames "Allheilmittel" gegen den Einwand einer unwirksamen Zustellung kann das Forum daher nicht liefern.
Danke.
Soweit ich es verstanden habe, geht es in dem Link um einen Schuldner der während der Zustellung NICHT unter der Zustelladresse gemeldet war.
In meinem Fall geht es um einen Schuldner, der während der Zustellung unter der Zustelladresse gemeldet war. Daher sind die beiden Fälle nicht vergleichbar.

https://www.rechtspflegerforum.de/forum ... /&pageNo=3
Dort in dem letzten Beitrag #50 ganz unten steht, dass es für die Wirksamkeit der Zustellung egal ist, ob der Schuldner dort gemeldet ist.
(BGH NJW-RR 2005, 415; 1997, 1161)
(BGH NJW-RR 1997, 1161, NJW 1978, 1858)

Ich bin nur verwirrt, weil Anahid ja wiederum geschrieben hat:
"Fakt ist: Grundsätzlich ist von der Meldeadresse als gewöhnlicher Aufenthalt auszugehen. Etwas anderes ergibt sich in der Regel nur dann, wenn der Schuldner z.B. zum Zeitpunkt der Zustellung im Krankenhaus im Koma lag und er sich somit nicht um die Post kümmern konnte und auch niemanden beauftragen konnte sich zu kümmern. Bei einem Schuldner, der die meiste Zeit im Ausland sitzt, aber eine Meldeadresse in Deutschland hat, tritt nämlich genau das ein: er muss sich darum kümmern, das jemand seine Post bearbeitet."

Und das bedeutet ja, dass in meinem Fall die Zustellung wirksam ist, auch wenn der Schuldner dort nicht seinen gewöhlichen Aufenthalt hatte.
mistral

#28

19.10.2023, 16:20

Wenn der Schuldner in Deutschland und im Ausland gemeldet ist, dann kann also an beiden Adressen wirksam zugestellt werden, weil davon ausgegangen werden kann, dass der Schuldner an beiden Meldeadressen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat?
Pitt
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#29

19.10.2023, 18:05

Nein. Er kann auch zwei amtliche Meldeadressen und einen davon abweichenden gewöhnlichen Aufenthaltsort haben. Wie bereits geschrieben, ist immer der Einzelfall zu betrachten.
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#30

20.10.2023, 07:46

mistral hat geschrieben:
18.10.2023, 21:56
zustellen, dann wollen wir auf jeden Fall vermeiden, dass die Zustellung später für unwirksam erklärt wird.
Für Adora Belle ist es ja offensichtlich nicht schlimm, wenn der Vollstreckungsbescheid Jahre später für unwirksam erklärt wird. Sind ja nur 40.000 Euro die dann verloren sind. Dagegen muss man sich ja nicht absichern. Der Mandant ist dann der Dumme. Aber das ist ja nicht schlimm, hauptsache der Anwalt hat sein Geld verdient.
Liest sich für mich jetzt so, als wenn Du irgendwas verbockt hättest und jetzt ange****** reagierst, weil die hier nicht die Wunschlösung für Dein Problem geliefert wird.

Ansonsten ist zur eigentlichen Problematik von Adora Belle und Ana alles gesagt.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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