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Mahnbescheid gegen Verstorbenen

Verfasst: 15.02.2023, 09:31
von Maximus
Ich habe hier folgenden Fall:

Wegen einem angeblich nach dem Tod abgeschlossenen Vertrag kam erst Inkassopost, auf Schreiben haben die nicht reagiert.

Nun wurde ein Mahnbescheid zugestellt...

Wie sollte man weiter verfahren:
A) nichts tun und gucken, was der Gläubiger mit einem nutzlosen Vollstreckungsbescheid macht
B) Widerspruch einlegen und Erbschein an das Mahngericht übersenden
C) dem Mahngericht die Sterbeurkunde übersenden
?

Re: Mahnbescheid gegen Verstorbenen

Verfasst: 15.02.2023, 09:40
von Oliverreinhardt2
Guten Morgen,

wenn der Schuldner verstorben ist, tritt Rechtsnachfolge ein. Ihr scheint einen ErbS zu besitzen, also dürfte die Rechtsnachfolge damit bekannt sein. :kopfkratz

Re: Mahnbescheid gegen Verstorbenen

Verfasst: 15.02.2023, 09:45
von AliceImWunderland
Vielleicht hilft dir das:
viewtopic.php?t=96027

Re: Mahnbescheid gegen Verstorbenen

Verfasst: 15.02.2023, 10:02
von Anahid
Ich würde das Mahngericht unter Beifügung der Sterbeurkunde anschreiben.

Re: Mahnbescheid gegen Verstorbenen

Verfasst: 15.02.2023, 10:06
von Oliverreinhardt2

Re: Mahnbescheid gegen Verstorbenen

Verfasst: 15.02.2023, 10:17
von Dany1981
Ich würde B ankreuzen, wenn das jetzt Prüfungsfrage wäre. Also Widerspruch einlegen und begründen anhand der Sterbeurkunde. Dann kann die Gegenseite ja immer noch entscheiden, wie sie weitermachen wollen.

Re: Mahnbescheid gegen Verstorbenen

Verfasst: 15.02.2023, 11:58
von Anahid
Erbschein und Sterbeurkunde sind aber zwei paar Schuhe ;-) Unabhängig davon kann den Widerspruch nur jemand einlegen, der Rechtsnachfolger ist. Ob ich das jetzt unbedingt der Gegenseite direkt auf Nase binden will, wer der Rechtsnachfolger ist, weiß ich auch nicht (wohl eher nicht). Von daher würde ich keine Rechtshandlung (Widerspruch) unternehmen, sondern - wie oben geschrieben - dem Gericht die Sterbeurkunde zur Kenntnis bringen. Soll die Gegenseite doch machen was sie will.