Mahnbescheid gegen Verstorbenen

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Maximus
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#1

15.02.2023, 09:31

Ich habe hier folgenden Fall:

Wegen einem angeblich nach dem Tod abgeschlossenen Vertrag kam erst Inkassopost, auf Schreiben haben die nicht reagiert.

Nun wurde ein Mahnbescheid zugestellt...

Wie sollte man weiter verfahren:
A) nichts tun und gucken, was der Gläubiger mit einem nutzlosen Vollstreckungsbescheid macht
B) Widerspruch einlegen und Erbschein an das Mahngericht übersenden
C) dem Mahngericht die Sterbeurkunde übersenden
?
Oliverreinhardt2
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#2

15.02.2023, 09:40

Guten Morgen,

wenn der Schuldner verstorben ist, tritt Rechtsnachfolge ein. Ihr scheint einen ErbS zu besitzen, also dürfte die Rechtsnachfolge damit bekannt sein. :kopfkratz
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
:yeah
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AliceImWunderland
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#3

15.02.2023, 09:45

Vielleicht hilft dir das:
viewtopic.php?t=96027
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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Anahid
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#4

15.02.2023, 10:02

Ich würde das Mahngericht unter Beifügung der Sterbeurkunde anschreiben.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Oliverreinhardt2
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#5

15.02.2023, 10:06

Gruß
Oli
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Dany1981
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#6

15.02.2023, 10:17

Ich würde B ankreuzen, wenn das jetzt Prüfungsfrage wäre. Also Widerspruch einlegen und begründen anhand der Sterbeurkunde. Dann kann die Gegenseite ja immer noch entscheiden, wie sie weitermachen wollen.
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."

Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht. :mrgreen:
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Anahid
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#7

15.02.2023, 11:58

Erbschein und Sterbeurkunde sind aber zwei paar Schuhe ;-) Unabhängig davon kann den Widerspruch nur jemand einlegen, der Rechtsnachfolger ist. Ob ich das jetzt unbedingt der Gegenseite direkt auf Nase binden will, wer der Rechtsnachfolger ist, weiß ich auch nicht (wohl eher nicht). Von daher würde ich keine Rechtshandlung (Widerspruch) unternehmen, sondern - wie oben geschrieben - dem Gericht die Sterbeurkunde zur Kenntnis bringen. Soll die Gegenseite doch machen was sie will.
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