GmbH & Co. KG

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#11

11.05.2006, 09:07

und das finde ich in diesem speziellen Fall sogar noch besser als saugut :-)
Viele Grüße

ich
Bärchen

#12

11.05.2006, 09:29

Rechtspfleger sind auch nur Menschleins! Ich lach mich schlapp. Der Satz hört sich wirklich gut an :roll:

Also, manchmal habe ich mir auch schon so ne Naht zusammenformuliert.
Da hab ich als streitiges Gericht die PLZ von Moers angegeben aber als Ort Duisburg. Hat beim AG Hagen auch keiner gesehen! Wenn ich dann den VB beantragen werde (wohl nächste Woche), dann werde ich das noch einmal korrigieren :lol:

Im Grunde wissen die Rechtspfleger ja, wie das gemeint ist. Die wissen ja, dass die GmbH & Co. KG durch die GmbH und diese durch den GF vertreten wird. Falls man das im MB falsch herum angegeben hat, können die sich ja denken, dass eine GmbH nicht durch den GF und der durch die GmbH & Co. KG bzw. dass die GmbH nicht durch die GmbH & Co. KG und die durch den GF vertreten wird (kann man mir überhaupt noch folgen?).

Gruß Nina
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