Hallo,
wenn ich gegen den VB Einspruch einlegen will mache ich das dann einfach als Schriftsatz über beA? Formular hierfür gibt es ja nicht. Aber der Schriftsatz ist ja dann keine EDA -Datei oder ist das hier nicht notwendig?
Einspruch VB
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1734
- Registriert: 03.08.2022, 00:17
- Beruf: ReFaWi
- Software: RA-Micro
Guten Morgen,
schau mal hier: https://www.mahngerichte.de/aktuelles/w ... nreichung/
Hilft dir das weiter?
Gruß
Gruß
Oli
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17510
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Das kann ihr nicht weiterhelfen, da sich der Beitrag auf den Widerspruch bezieht.
Einspruch ist als normaler Schriftsatz per beA einzureichen.
Einspruch ist als normaler Schriftsatz per beA einzureichen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.