Online-Mahnantrag vs Mahnantrag über Programm

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Kaltforelle
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#1

11.01.2023, 15:53

Hallo,

ich bin ja derzeit immer noch ohne mein Annotext und erstelle daher meine Mananträge über online-Mahnantrag.
Jetzt stolper ich über folgendes:
Im Annotext hatte ich neben meiner Hauptforderung immer die Verzugspauschale noch angegeben, die dann im Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid als Nebenforderung ausgeworfen wurde.

Im Online-Mahnantrag gibt es die "Pauschale § 288 Abs. 5 BGB" oder die "Verzugspauschale gem. § 288 Abs. 5 BGB" als Auswahl.
Beides erscheint auf der letzten Seite, auf der ich meine Auskünfte etc. auch angeben kann.

Auf meinem neuesten Vollstreckungsbescheid habe ich nun die Pauschale unter II. Verfahrenskosten !.
1. Gerichtskosten
2. Auslagen des Antragstellers für dieses Verfahren: - Pauschale § 288 Abs. 5 BGB.

Im Mahnantrag hatte ich die 40,00 Euro unter Auslagen/Nebenforderungen eingetragen.

D.h. in dieser Version wird meine Verzugspauschale mitverzinst, weil unter Verfahrenskosten. (??)

Habt ihr das schon mal so gesehen?
Mich überrascht das jetzt.

Grüße
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#2

11.01.2023, 16:34

Du als RA hattest Auslagen? Das wäre da einzutragen, Mahngebühren sind aber keine Auslagen, das war evtl falsch beantragt?
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Kaltforelle
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#3

12.01.2023, 10:29

Ich bin kein RA, sondern arbeite in einer Rechtsabteilung, mache auch die MBs.

Im Online-Mahnantrag gibt es den Bereich "Auslagen des Antragstellers für dieses Verfahren" und darunter "Pauschale § 288 Abs. 5 BGB" und "Verzugspauschale § 288 Abs. 5 BGB.
Die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB ist ja auf jeden Fall eine Verzugspauschale und keine Auslage.

Dann gibt es den Bereich "Andere Nebenforderungen". Dort sind jedoch nur Mahnkosten, Auskünfte, Bankrücklastkosten, Inkassokosten oder Anwaltsvergütung für vorgerichtl. Tätigkeit zu finden.

Also falsch habe ich hier nichts eingetragen. Da ich unter einer Kennziffer die Anträge erstelle, kann es natürlich sein, dass deshalb meine Pauschale als Auslage ausgeworfen wird.?

Macht hier niemand Online-Mahnanträge?

Grüße
Kaltforelle
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#4

12.01.2023, 10:33

:patsch Hallo,
ok, jetzt habe ich den Weg gefunden:
Ganz unten auf dieser Seite "Auslagen und Nebenforderungen" gibt es einen Link "Sonstige Nebenforderungen anlegen/bearbeiten".
Wenn ich darauf gehe, kommt das gleiche Feld wie bei "Auslagen" und dort kann ich genauso die pauschalen auswählen.
:patsch
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#5

12.01.2023, 21:28

😉hattest im ersten Post nicht geschrieben, dass ihr nicht nach RVG berechnet, sollte man dann erwähnen
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