Mahnverfahren gegen Gesamtschuldner

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Gast

#11

10.05.2006, 22:43

Also, die VB´s habe ich heute beantragt. Die Gerichtskosten zur Abgabe an das streitige Gericht habe ich erstmal noch offen gelassen. Denke mal, dass man das auf jeden Fall bis zu 6 Monaten liegen lassen kann. Wir hatten mal einen Fall, bei dem die Gerichtsakte nach 6 Monaten zur Ablage des Gerichts gegangen ist, weil nichts - also weder Einzahlung der Gerichtskosten noch sonst irgendwas - in der Sache passiert ist. Vom Gericht wurde uns dann mitgeteilt, dass die Akte spätestens nach 3 Jahren im Archiv landet und bei Fortfahren des Verfahrens angefordert werden muss. Ich denke mal, dass es von daher keine Fristen gibt, bis wann man den Antrag auf Abgabe ins streitige Verfahren gestellt haben muss.

Wir setzen das Kreuzchen im Antrag auf MB eh nicht mehr, da wir schon oft den Fall hatten, dass der Schuldner gezahlt hat und trotzdem nach Zustellung des MB Widerspruch eingelegt hat. Aus diesem Grund stellen wir den Antrag erst hinterher.

Danke nochmal für eure Hilfe. Mal sehen, wie es in diesem Fall weitergeht...

Schönen Abend euch allen!!!!!!
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