Hallo,
Ende Dezember wurde wegen drohender Verjährung ein Mahnbescheid in einer WEG-Angelegenheit beantragt.
Irrtümlicherweise wurde das falsche Abgabegericht angegeben.
Ist nun die Verjährung eingetreten?
Kerstin
falsches Abgabegericht - Verjährung
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Ich würde sagen nein. In § 204 BGB ist das klar geregelt. Du musst jetzt innerhalb von sechs Monaten deinen "Fehler" korrigieren.
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
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Das Gericht wählt RAM doch automatisch?