falsches Abgabegericht - Verjährung

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Charly1980
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#1

09.01.2023, 11:56

Hallo,

Ende Dezember wurde wegen drohender Verjährung ein Mahnbescheid in einer WEG-Angelegenheit beantragt.

Irrtümlicherweise wurde das falsche Abgabegericht angegeben.

Ist nun die Verjährung eingetreten?

:thx
Kerstin
HaseHase2345
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#2

09.01.2023, 12:39

Ich würde sagen nein. In § 204 BGB ist das klar geregelt. Du musst jetzt innerhalb von sechs Monaten deinen "Fehler" korrigieren.
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paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
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#3

11.01.2023, 16:44

Das Gericht wählt RAM doch automatisch?
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