doppelter Widerspruch

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nickylaurent
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#1

22.12.2022, 18:34

Hallo zusammen,

wir haben folgendes Problem: Gegen unseren Mandanten wurde ein Mahnbescheid erlassen. Gegen diesen hat er selbst heute Widerspruch eingelegt und ihn per Post versendet. Die Widerspruchsfrist läuft aber schon morgen ab. Erst jetzt hat uns der Mandant mit der Sache beauftragt. Chefin meinte, ich soll morgen einfach über beA nochmals einen Widerspruch einlegen und uns als Prozessbevollmächtigte angeben.

Dann wird ja aber der Widerspruch doppelt eingelegt. Morgen der von uns und später trifft der von dem Mandanten per Post ein. Hat hier jemand Erfahrung? Kann man das so machen?

Ich weiß, dass ein verspäteter Widerspruch als Einspruch gewertet wird. Aber es soll nicht unbedingt ins streitige Verfahren übergehen, da hier die Rechtslage noch nicht eindeutig ist.

Wer kann helfen?

Danke schon mal.

Lieber Gruß
Feldhamster
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#2

22.12.2022, 22:23

Schriftsatz morgen per beA, dass sich dein Chef als Prozessbevollmächtigter bestellt, auf den Widerspruch des Mdt. vom ... Bezug nimmt und dass aus anwaltlicher Sorgfaltspflicht zur Fristwahrung noch einmal Widerspruch eingelegt wird.
nickylaurent
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#3

23.12.2022, 12:09

Vielen lieben Dank!
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